Freigabe von Sonntagsöffnungen nach § 8 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz für das Jahr 2018
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat den von den Bezirken vorgeschlagenen Sonntagsöffnungs-Terminen für das Jahr 2018 nunmehr zugestimmt.
Somit besteht die Möglichkeit, dass an den Sonntagen
25. März 2018,
03. Juni 2018,
23. September 2018 und
04. November 2018
unter der Voraussetzung eines besonderen Ereignisses Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen.
Die Verwaltung hat die im Zusammenhang mit Sonntagsöffnungen bekannten wirtschaftlichen Institutionen im Bezirk Eimsbüttel über diese Möglichkeit informieren.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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