20-2759

Freigabe von Sonntagsöffnungen nach § 8 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz für das Jahr 2018

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Sachverhalt

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat den von den Bezirken vorgeschlagenen Sonntagsöffnungs-Terminen für das Jahr 2018 nunmehr zugestimmt.

Somit besteht die Möglichkeit, dass an den Sonntagen

 

 

25. März 2018,

03. Juni 2018,

23. September 2018 und

04. November 2018

 

unter der Voraussetzung eines besonderen Ereignisses Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen.

 

Die Verwaltung hat die im Zusammenhang mit Sonntagsöffnungen bekannten wirtschaftlichen Institutionen im Bezirk Eimsbüttel über diese Möglichkeit informieren.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine