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Fortschreibung der Globalrichtlinie Stadtteilkultur Stellungnahmen der Bezirksversammlungen gemäß § 46 Absatz 2 Bezirksverwaltungsgesetz

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Sachverhalt

Die Laufzeit der Globalrichtlinie Stadtteilkultur endet planmäßig am 31.12.18. Die Behörde für Kultur und Medien hat vor diesem Hintergrund unter Beteiligung einzelner Bezirksämter und Vertreter aus Stadtteilkultureinrichtungen den Entwurf zur Fortschreibung der genannten Globalrichtlinie erarbeitet. Die Grundlinien der Globalrichtlinie mit Anlass, Geltungsbereich, Zielbild, Förderbereichen und Förderkriterien, den bezirklichen Planungsprozessen und dem Berichtswesen wurden dabei erhalten. Im Redaktionsprozess standen begriffliche Schärfungen (z.B. Soziokultur), textliche Straffungen (Zusammenfassung von Passagen, die gleichermaßen für Stadtteilkulturzentren als auch Geschichtswerkstätten wirksam sind) und der neu akzentuierte Kinder- und Jugendschutz im Vordergrund.

 

Der Landesrat für Stadtteilkultur hat den Entwurf zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Gemäß § 46 BezVG, Absatz 2 ist vor dem für den Herbst 2018 geplanten Beschluss des Senats über den Erlass der Globalrichtlinie den Bezirksversammlungen und den Bezirksamtsleitungen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Falls eine Stellungnahme der Bezirksversammlung Eimsbüttel abgegeben werden soll ist diese spätestens in der Sitzung am 30.08.2018 zur Abstimmung vorzulegen.

 

Anhänge

Entwurf Globalrichtlinie Stadtteilkultur