21-1522

Förderung des Jugendclubs Hörgensweg durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) Drs. 21-1361, Beschluss der BV vom 29.10.2020

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

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17.12.2020
Sachverhalt

Die Sozialbehörde nimmt zum o. g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Zuletzt wurde die Infrastruktur der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Doppelhaushalt 2019/2020 deutlich gestärkt, um die zunehmende minderjährige Bevölkerung versorgen zu können. Der Senatsbeschluss zum Haushaltsentwurf 2021/2022 sieht für die Rahmenzuweisung Betriebsausgaben der Kinder- und Jugendarbeit erneut eine erhebliche Erhöhung vor - um rund 1,9 Mio. Euro gegenüber dem entsprechenden Haushaltsansatz 2020. Die Mittel für den Bezirk Eimsbüttel sollen um 120 Tsd. Euro auf 2,746 Mio. Euro steigen. Auch die mit der genannten Rahmenzuweisung deckungsfähigen Mittel der Rahmenzuweisungen für die Betriebsausgaben der Förderung der Erziehung in der Familie sowie der sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe sollen erhöht werden. Bei Bedarf können voraussichtlich zusätzlich Mittel des Quartiersfonds für die zur Finanzierung der regionalen Kinder- und Jugendarbeit in Eimsbüttel eingesetzt werden.

 

Vorbehaltlich der Entscheidung der Hamburgischen Bürgerschaft werden diese Mittel es ermöglichen, in den Regionen ein vielfältiges und umfangreiches Angebot für junge Menschen vorzuhalten, das deren unterschiedliche Bedarfe berücksichtigt. Wie die Mittel der Rahmenzuweisungen regional auf die genannten Arbeitsbereiche und auf Einrichtungen und Projekte verteilt werden, liegt aus guten Gründen in der Entscheidungskompetenz der Jugendhilfeausschüsse, die über genaue Kenntnisse der regionalen Bedarfe und Angebote verfügen. Dabei kann und sollte die erfolgreiche Arbeit von Trägern und Fachkräften einzelner Angebote, etwa des Jugendclubs Hörgensweg, besondere Berücksichtigung finden.

 

Anhänge

keine