21-1296

Förderung der Eimsbütteler Außengastronomie – Heizpilze erlauben

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
24.09.2020
Sachverhalt

Das Gastgewerbe in Hamburg mit seinen knapp 4.000 Gastronomiebetrieben trägt maßgeblich zur Lebensqualität und Standortattraktivität bei. Die Branche ist einerseits ein wichtiger Faktor für das soziale Leben in der Stadt als auch für viele Menschen ein wichtiger Arbeitgeber.

 

Im Bezirk Eimsbüttel finden sich viele Restaurants, Bars, Cafés und ähnliche Betriebe, die vielfach über gastronomische Außenflächen verfügen. Sie tragen im besonderen Maße zur Attraktivität und der Lebensqualität im Bezirk bei.

 

Diese Betriebe sind seit dem Beginn der Corona- Pandemie und der damit anfänglich verbundenen Schließung ihrer Gastronomie von erheblichen Umsatzeinbußen betroffen. Ihre wirtschaftliche Existenz ist teilweise akut gefährdet.

 

Die Corona-Soforthilfe-Programme haben dazu beigetragen, dass einige Gastronomiebetriebe vorerst erhalten bleiben konnten. Auch konnten einige Einbußen in den letzten Wochen durch das gute Wetter und der damit verbundenen Nutzung der Außengastronomie ausgeglichen werden. Die wirtschaftliche Situation ist jedoch weiterhin angespannt. Um eine mögliche Pleitewelle in der Eimsbütteler Gastronomie zu vermeiden ist es daher geboten, den gastronomischen Betrieben zu ermöglichen, ihr Angebot auch im Herbst und Winter möglichst uneingeschränkt darbieten zu können. Hierzu gehört auch ein Aufrechterhalten der Außengastronomie.

 

Anhänge

keine