"Förderrichtlinie Sozialräumliche Integrationsnetzwerke der Jugend- und Familienhilfe" Drs. 20-2061, Beschluss der BV vom 26.01.2017
Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) nimmt zur o. g. Beschlussempfehlung wie folgt Stellung:
Die BASFI hat die Förderrichtlinie „Sozialräumliche Integrationsnetzwerke der Jugend- und Familienhilfe“ den Veränderungen im Zuwendungsrecht angepasst und neu erlassen.
Die BASFI hat den Bezirksämtern die Finanzmittel am 02.03.2017 zur Verfügung gestellt. Die Mittel sind so bemessen, dass die Planungen, die Bezirksämter und Träger entwickelt und bei der BASFI eingereicht hatten, zunächst für die Laufzeit vom 01.03. bis 31.12.2017 umgesetzt werden können.
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