Flüge außerhalb des Nachtflugverbots
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Ines Schwarzarius, Nadine Regling-Armi und Hadi Mourad (SPD-Fraktion)
Titel: Flüge außerhalb des Nachtflugverbots
Fortlaufende. Nr.: 22-85
Eingangsdatum: 11.03.2026
Datum der Antwort: 20.04.2026
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet die Anfrage wie folgt:
Sachverhalt
Lärmschutz ist Gesundheitsschutz und deshalb gibt es am Hamburger Flughafen Nachtflugbeschränkungen von 23 bis 6 Uhr. In den letzten Wochen häufen sich jedoch nachts im Zeitraum zwischen 23 bis 3 Uhr die Flugbewegungen im Raum Niendorf und Schnelsen bis nach Schleswig-Holstein. Zudem wurde für den Zeitraum von Januar bis April 2026 Laser- und Vermessungsbefliegungen des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung (LGV) angekündigt und es ist deshalb mit einem erhöhten Flugaufkommen zu rechnen.
Vorbemerkung
Flugverkehr darf am Hamburger Flughafen zwischen 6:00 und 23:00 Uhr ohne Beschränkungen stattfinden.
Flüge des planmäßigen Fluglinien- und regelmäßigen Pauschalreiseverkehrs, deren planmäßige Abflug- oder Ankunftszeit vor 23:00 Uhr liegt, dürfen in Fällen nachweisbar unvermeidbarer Verspätung nach 23:00 Uhr bis spätestens 24:00 Uhr ohne eine gesonderte Genehmigung starten und landen („Verspätungsregelung“). Flüge, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, benötigen eine Einzelausnahmegenehmigung.
Im Nachtzeitraum von 00:00 bis 6:00 Uhr müssen Passagierflüge eine gebührenpflichtige vorab zu erteilende Einzelausnahmegenehmigung beantragen.
Flüge im Katastrophen-, medizinischen Hilfeleistungs-, Such- und, Rettungseinsatz sowie dringenden polizeilichen Einsatz sind von den Nachtflugbeschränkungen ausgenommen.
Vor diesem Hintergrund beantwortet die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) die o.g. Anfrage wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Keine. Am 28.02.26 gab es vier verspätete Passagierflüge zwischen 23:00 – 24:00 Uhr (siehe Vorbemerkung).
Entfällt.
Es gab vier medizinische Hilfsflüge:
26.02.26, 0:54 Uhr Ankunft, 1:14 Uhr Abflug,
02.03.26 2:28 Uhr Ankunft, 2:30 Uhr Start.
Informativer Hinweis:
Der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) Hamburg führte im Zeitraum von Januar bis April 2026 turnusmäßige nächtliche Laserscanning- und Vermessungsbefliegungen über dem Hamburger Stadtgebiet durch. Start- und Zielflughafen der Maschinen war der Flughafen Münster/Osnabrück.
Am 02.03.2026 und 03.03.2026, sowie am 05.03.2026 und 06.03.2026 fanden derartige Vermessungsflüge statt, bei denen jeweils Teile des Bezirkes Eimsbüttel überflogen wurden. Die Flüge mussten nachts stattfinden, da tagsüber der Luftverkehr die Vermessungen gestört hätte.
Eine Genehmigung und/oder Überwachung dieser Flüge erfolgt nicht durch die BUKEA. Grundsätzlich ist die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge nach § 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) frei. Erst beim Start oder Landeanflug auf einen Hamburger Flughafen greifen aufgrund der jeweiligen Betriebsgenehmigungen ggf. die nächtlichen Beschränkungen.
Beschluss: ohne
keine
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