Flexible Nutzung von HVV switch-Stellplätzen in Eimsbüttel zur Entlastung der Parkplatzsituation Drs. 22-0470, Beschluss der BV vom 19.12.2024
Letzte Beratung: 05.03.2025 Mobilität Ö 4.2
Sachverhalt:
Die Anzahl der Parkplätze im Bezirk Eimsbüttel ist in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen, was die Parkplatzsuche für Bürgerinnen und Bürger zunehmend erschwert. Um dem wachsenden Bedarf nach flexiblen Parkmöglichkeiten gerecht zu werden, sind innovative Maßnahmen notwendig, um die Lebensqualität im Bezirk zu verbessern und den Parksuchverkehr zu reduzieren.
Gemäß Drucksache 22-0054 plant die Hamburger Hochbahn AG, zu den bereits vorhandenen 172 HVV switch-Stellplätzen im Bezirk Eimsbüttel bis Ende 2024 weitere HVV switch-Stellplätze einzurichten.
Ein vielversprechendes Modellprojekt im Bezirk Altona hat gezeigt, dass durch die flexiblere Nutzung von HVV switch-Stellplätzen der Parkdruck gemindert werden kann: Diese ursprünglich für Carsharing-Fahrzeuge vorgesehenen Parkplätze stehen nun auch regulären Autofahrern für eine maximale Dauer von 60 Minuten zur Verfügung. Diese Maßnahme hat dazu beigetragen, die vorhandenen Parkkapazitäten effizienter zu nutzen (s. Drucksache der Bezirksversammlung Altona Nr. 21-4945).
Eine Übertragung dieses Ansatzes auf die bestehenden sowie die bis Ende 2024 geplanten HVV switch-Stellplätze in Eimsbüttel könnte eine sinnvolle Maßnahme zur Entlastung der angespannten Parkplatzsituation darstellen.
Beschluss:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, das zuständige Fachamt der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) zu bitten,
1. in Abstimmung mit der Hochbahn AG zu prüfen, inwieweit das Modellprojekt aus Altona, bei dem HVV switch-Stellplätze für eine Dauer von bis zu 60 Minuten auch von regulären Autofahrern genutzt werden können, auf Eimsbüttel übertragen werden kann. Dies gilt sowohl für die bestehenden als auch für die bis Ende 2024 geplanten Switch-Stellplätze. Im Rahmen dieser Prüfung sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen:
a) Überprüfung der bestehenden sowie der bis Ende 2024 geplanten HVV switch-Stellplätze im Bezirk Eimsbüttel hinsichtlich der Möglichkeit, diese auch regulären Autofahrern für 60 Minuten zur Verfügung zu stellen.
b) Analyse der Auswirkungen auf die Parkplatzsituation, insbesondere hinsichtlich der Entlastung des Parksuchverkehrs.
c) Einbindung relevanter Akteure, wie Anwohnerinnen und Anwohner, Carsharing-Anbieter sowie lokale Gewerbetreibende, in den Prüfungsprozess.
2. Der zuständige Fachbereich wird gebeten, dem Ausschuss für Mobilität bis Ende Februar 2025 einen Bericht über die Ergebnisse der Prüfung vorzulegen.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Das Pilotprojekt im Bezirk Altona stellt einen situationsbezogenen Lösungsansatz dar und wurde probeweise eingeführt. Die Regelung „Kurzzeitparken mit Parkscheibe“ dient dazu – insbesondere in der Anfangsphase – weiterhin das Parkenfür die Kund:innen der Gewerbetreibenden vor Ort zu ermöglichen und die beiden hvv switch Punkte langsam zu etablieren.
Vor diesem Hintergrund ist eine Übertragung der Einzelfallregelung „Kurzzeitparken mit Parkscheibe“ auf alle bestehenden und geplanten hvv switch Punkte im Bezirk Eimsbüttel nicht zielführend, da es der Förderung des Carsharings entgegensteht.
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Um Kenntnisnahme wird gebeten
keine
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