22-1201

Flagge zu 750 Jahre Eimsbüttel

Beschlussempfehlung Verwaltung

Letzte Beratung: 08.07.2025 Haushalt, Kultur und Sport Ö 11.6

Sachverhalt

Der Verein Osterstraße e. V. hat sich an das Bezirksamt Eimsbüttel mit der Frage gewendet, ob es grundsätzlich möglich wäre, anlässlich der Feierlichkeiten zu 750 Jahre Stadtteil Eimsbüttel eine "Jubiläums"-Flagge vor dem Bezirksamt zu hissen. Beigefügt das angedachte Motiv (falls die Bildrechte für eine Veröffentlichung im Internet / Allris bis zum Ausschuss nicht vorliegen wird der Ausschuss eine Tischvorlage erhalten). Grundsätzlich verhält es sich gemäß der Flaggenordnung der FHH wie folgt: "Die allgemeine Beflaggung an anderen als den in Nummer 6.1 genannten Tagen [z. B. Tag der deutschen Einheit] und die begrenzte Beflaggung aus besonderen Anlässen, die den Senat betreffen, ordnet der Senat an. Liegt ein besonderer Anlass vor, der nur ein Senatsamt, eine Fachbehörde oder ein Bezirksamt betrifft, kann der Senator oder Staatsrat oder der Bezirksamtsleiter die begrenzte Beflaggung anordnen." Bei dem beabsichtigten Hissen einer solchen Jubiläums-Flagge aus Anlass eines Stadtteiljubiläums handelt es sich eindeutig um einen besonderen Anlass der nur den Bezirk Eimsbüttel bzw. das Bezirksamt Eimsbüttel betrifft, da die besondere Würdigung dieses Jubiläums ausdrücklich auf Beschlusslagen der Bezirksversammlung Eimsbüttel zurück geht, welche das Bezirksamt begleitet. Zudem ist ein solches Stadtteiljubiläum thematisch offenkundig ausschließlich auf einen Stadtteil des Bezirks Eimsbüttel erstreckt, so dass also keine gesamtstädtische oder gesamtgesellschaftliche Fragestellung und damit keine übergeordnete Senatszuständigkeit betroffen ist. Insofern eröffnet dieFlaggenordnung der Bezirksamtsleitung die Möglichkeit das Hissen einer solchen stadtteilbezogenen Jubiläums-Flagge vor dem Bezirksamt (begrenzt) an einem Tag anzuordnen, der nicht mit den Tagen der allgemeinen Beflaggung in Konflikt steht. Die Bezirksamtsleitung ist geneigt zwischen dem Bezirksamt und dem Verein Osterstraße e. V. einen geeigneten Termin für eine entsprechende Beflaggung abzustimmen.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Die Bezirksversammlung wird gebeten, hiervon

1.) erstens Kenntnis zu nehmen und
2.) ggf. der Bezirksamtsleitung gegenüber zum Ausdruck zu bringen, dass das Hissen einer solchen Flagge vor dem Bezirksamt im Sinne der Bezirksversammlung ist.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
08.07.2025
Ö 11.6
Anhänge

keine

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