Falschparken auf Radinfrastruktur und Gehwegen konsequent ahnden Drs. 21-1978, Beschluss der BV (HA) vom 27.05.2021
Das Auskunftsersuchen der Bezirksversammlung Eimsbüttel ist der Verkehrsdirektion (VD) der Polizei Hamburg zur Stellungnahme übermittelt worden. Die VD nimmt wie folgt Stellung:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Behörde für Inneres und Sport (BIS) damit zu beauftragen,
1. Die Polizei aufzufordern, verstärkt auf Radverkehrsinfrastruktur und Gehwegen entsprechend der Bürgerschaftsdrucksache (22/106, Punkt 29 des Petitums) zu ahnden;
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist fester Bestandteil der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung aller Vollzugskräfte. Die Polizei trifft im Rahmen des täglichen Dienstes, unter Berücksichtigung der personellen Ressourcen sowie in Abhängigkeit der Einsatzlage, die zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verkehrsflusses erforderlichen Maßnahmen. Die Überwachung des Verkehrsraumes konzentriert sich dabei insbesondere auf das konsequente Einschreiten und Ahnden von Halte- und Park-verstößen auf Radfahr- und Schutzstreifen, auf Gehwegen sowie die Ahndung von Zweite-Reihe-Parker.
Neben der Aufstockung der Kapazitäten in der Polizei durch das Einstellungskonzept 300+, durch welches vorrangig Möglichkeiten zur Stärkung der klassischen Straf- und polizeilichen Ordnungswidrigkeitenverfolgung sowie der Gefahrenabwehr geschaffen wurden, konnte durch eine gezielte Aufstockung der Kapazitäten im Bereich der Angestellten im Polizeidienst (AiP) kurzfristig eine deutliche Verstärkung der Maßnahmen in verschiedenen Ordnungsbereichen erreicht und die Lebensqualität in den Stadtteilen damit entscheidend positiv verbessert werden. Das Konzept: "Polizeiarbeit vor Ort ergänzen - Lebens-qualität in den Stadtteilen weiter stärken" sieht dabei den Einsatz von zusätzlich 100 AiP vor. Klassische Aufgaben der AiP sind die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr. Dies beinhaltet auch im Schwerpunkt das Parken auf Geh- und Radwegen und auf Radfahr- und Schutzstreifen.
Darüber hinaus wurde durch die Einrichtung der Verkehrsdirektion (VD) 1 zum 01.01.2021 eine neue Dienststelle geschaffen, die im Schwerpunkt die Überwachung des ruhenden Verkehrs intensiviert und zeitnah auf anlassbezogene Beschwerdelagen, verursacht durch Falschparkende, reagiert. Weiter ist hervorzuheben, dass die Fahrradstaffel zur Erhöhung ihrer Präsenz und des Überwachungsdruckes personell verstärkt und von einem auf drei Standorte erweitert wurde. Deren Aufgaben umfasst unter anderem die Ahndung von Halte- und Parkverstößen auf Radverkehrsanlagen.
Neben Überwachungsmaßnahmen werden bei konkreten Einsatzanlässen, etwa im Rahmen von Verkehrskontrollen, anlassbezogen, z. B. durch normenverdeutlichende Gespräche, über Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) informiert. Weiterhin sind aktuelle Themen der Verkehrssicherheit, wie z. B. der seitliche Abstand zu Radfahrenden oder das Abbiegen in Schrittgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge über 3,5 t, regelmäßig Gegenstand behördenübergreifender Informations- und Präventionskampagnen.
Neben der Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage bei der polizeilichen Verkehrserziehung begleitet und kommuniziert die Polizei Hamburg das Thema Neuerungen der StVO-Novelle im Rahmen ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
2. und die Polizei zu bitten, die jeweiligen Regionalausschüsse regelmäßig über die erfassten Falschpark-Delikte zu informieren.
Durch die Polizei erfolgt keine auswertbare statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung.
keine