22-2246

Fahrradhäuschen im Bezirk Eimsbüttel – was ist der aktuelle Stand bei der digitalen Vermittlung von Stellplätzen?

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele, Lea Fricke (FDP-Fraktion)
Titel: Fahrradhäuschen im Bezirk Eimsbüttel was ist der aktuelle Stand bei der digitalen Vermittlung von Stellplätzen?


Fortlaufende. Nr.: 22-183

Eingangsdatum: 08.05.2026
Datum der Antwort: 22.05.2026

Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

Mit Drs. 22-1538 wurde Ende Oktober vergangenen Jahres durch die Verwaltung über den Zwischenstand der von der Bezirksversammlung Eimsbüttel im Herbst 2024 beschlossenen Drs. 22-0263 und 22-0368 berichtet.

Hierin heißt es, dass die mit Drs. 22-0263 angestoßene Initiative durch die Unterarbeitsgruppe (UAG) Fahrradparken des Bündnisses für den Rad- und Fußverkehr aufgegriffen wurde. In Prüfung und Ziel sei die Erstellung eines einheitlichen „Sticker[s] im Radkultur-Design mit einem QR-Code […], der dann an den jeweiligen Fahrradhäuschen angebracht werden kann“ sowie einer „einheitliche[n] Webseite mit weiteren Informationen und Kontakten“, zu welcher der QR-Code dann führen solle.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung und die Verwaltung:

Fragen

  1. Was ist nach Kenntnis des Bezirksamts der aktuelle Sachstand der eingangs genannten, mit Drs. 22-0263 angestoßenen Initiative zur Erstellung eines Stickers mit QR-Code respektive zugehöriger Website zwecks Vereinfachung der Vermittlung von Stellplätzen in den Fahrradhäuschen?

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat sich dem Thema angenommen und ein einheitliches Schild für die Ausweisung der Fahrradhäuschen in der FHH Hamburg entworfen. Das Anbringen kann nun bei der Neubeantragung von Fahrradhäuschen als Auflage an die Nutzenden übertragen werden. Ziel ist es, die Bewerbung für einen Stellplatz in einem Fahrradhäuschen für die Bürger/-innen sichtbarer und einfacher zu gestalten. Dies soll anhand eines integrierten QR-Codes erreicht werden, welcher durch Scannen eine entsprechende aktuell gehaltene Info-Webseite anzeigt. Zudem sollen die Eigentümer/-innen Kontaktdaten an das Fahrradhäuschen anbringen müssen, sodass Bewerbende ihre Anfrage direkt an die Eigentümer/-innen versenden.

  1. In welcher Form war und ist das Bezirksamt Eimsbüttel im Bündnis für den Rad- und Fußverkehr insbesondere in den Jahren seit 2024 vertreten?

Das Fachamt Management des öffentlichen Raums (MR24) ist in den Sitzungen der AG „ndnis für den Rad- und Fußverkehr“ sowie in allen relevanten UAGs vertreten (z,B. Fußverkehr, Fahrradparken, Radroutennetz, temporäre Schulstraßen). Diese finden in der Regel online statt.

  1. Jeweils wann haben in den Jahren seit 2024 jeweils welche Gremien respektive (Unter-)Arbeitsgruppen des Bündnisses für den Rad- und Fußverkehr getagt, in denen das Bezirksamt Eimsbüttel vertreten ist? (Bitte nach Gremien getrennt auflisten.)

Eine Statistik wird seitens MR 24 nicht geführt. Ggf. ist die BVM auskunftsfähig.

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

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