Errichtung eines Parklets hier.: Antrag auf Förderung für Verlängerung des Parklets Wohldorfer Straße
Letzte Beratung: 16.10.2025 Bezirksversammlung Ö 8.2
Für die am 23.01.2025 genehmigte Sondernutzung für das Parklet in der Wohldorfer Straße 30 wurde am 29.07.2025 ein Antrag auf Verlängerung bis 31.03.2026 gestellt. Diese wurde nach Abstimmung mit den betroffenen Behörden am 25.08.2025 erteilt. Grundlage war wie gefordert ein Konzept für die Nutzung des Parklets im Winterhalbjahr. Die antragstellende Person stellt darin verschiedene Events sowie eine fortgeführte Pflege des Parklets auch im Winter glaubhaft in Aussicht.
Die antragstellende Person beantragt die Erstattung der anfallenden Kosten in Höhe von voraussichtlich 1.000,- Euro aus dem Fonds „Lebenswerter öffentlicher Raum“, den die Bezirksversammlung Hamburg-Nord am 15.6.2023 mit der Drs. 21-4494 beschlossen hat. Die Kosten umfassen Mittel zur Reinigung und Instandhaltung, neue Pflanzen sowie die Durchführung von Events inklusive deren Bewerbung mittels Flyern und Plakaten (vorbehaltlich weiterer Genehmigungen, falls erforderlich).
Nach Einschätzung des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes entspricht der Antrag der Zielrichtung des Fonds gemäß Drs. 21-4494.
Die Sondernutzungsgenehmigung für das Parklet ist, wie vom Bezirksamt in der Drs. 21-4494.1 dargelegt, mit einer Nutzungsgebühr verbunden. Der Hauptausschuss hat am 14.05.2024 mit der Drs. 21-4494.1.4 beschlossen, der antragstellenden Person auch diese Kosten aus dem Fonds „Lebenswerter öffentlicher Raum“ zu erstatten. Sie belaufen sichim vorliegenden Fall (wie schon beim Erstantrag) auf 144,- Euro.
Das Bezirksamt hat zur Bewerbung der bestehenden Fördermöglichkeit für Parklets im Bezirk Hamburg-Nord einen Flyer erstellt und drucken lassen. Im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche wurde dieser verteilt und zusätzlich ein digitaler Info-Termin für Interessierte angeboten.
1) Die Bezirksversammlung und der Regionalausschuss nehmen Kenntnis.
2) Die Bezirksversammlung beschließt, der antragstellenden Person (auf Nachweis) die Auslagen zur Errichtung des o.g. Parklets in Höhe von bis zu 1.000,- Euro sowie die Kosten für die Verlängerung der Sondernutzung in Höhe von 144,- Euro zu erstatten.
Dr. Bettina Schomburg
Folgeantrag zur Errichtung des Parklets (geschwärzt) + Flyer Parklet
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