Erlass der Sozialen Erhaltungsverordnung Eimsbüttel, Hoheluft-West, Stellingen-Süd
Die Verordnung nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch über die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für ein Gebiet in den Stadtteilen Eimsbüttel, Hoheluft-West, Stellingen und Harvestehude (Soziale Erhaltungsverordnung Eimsbüttel, Hoheluft-West, Stellingen-Süd) wird am 17.04.2018 im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und tritt somit am 18.04.2018 in Kraft.
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