21-4536

Erhalt und Weiterbetrieb der KiTa Armbruststraße prüfen

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.02.2024
Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

KGA (Antrag der GRÜNE-Fraktion)

26.02.2024

8.3

21-4509

Empfehlung mit Änderung einstimmig beschlossen

 

 

Vor einigen Wochen erhielten die Eltern der Kinder, die die KiTa-Armbruststraße des Trägers Elbkinder besuchen, die Information, dass diese ihren Betrieb zum 31. Juli 2025 einstelle. Bis dahin müssten für die 120 Kinder, die dort aktuell betreut werden, neue Betreuungsplätze gefunden haben.

Auch vor dem Hintergrund, dass diverse KiTas und Krippen im Kerngebiet Eimsbüttels aus unterschiedlichen Gründen in letzter Zeit geschlossen haben oder in naher Zukunft schließen werden, ist das eine große Herausforderung. Angebot und Bedarf von Betreuungsplätzen geraten zunehmend in eine Schieflage.

Dass das marode Gebäude der Kindertagesstätte Armbruststraße abgerissen und an derselben Stelle neu errichtet werden soll, war schon seit einigen Jahren bekannt. Der Träger und die Elternschaft gingen aber immer davon aus, dass der Betrieb während der Bauphase in Containern, die auf dem Gelände der benachbarten Schule Rellinger Straße errichtet werden sollten, fortgesetzt werden wird. Das Kita-Team aus Mitarbeitenden, Kindern und Eltern hätten so die Möglichkeit zusammenbleiben. Sie Zahl der Betreuungsplätze würde nicht weiter zurückgehen.

Die Eltern erhielten Anfang 2024 nun die Information, der übergangsweise Betrieb in Containern sei nicht möglich, da die Schulbehörde bzw. Schulbau Hamburg die Ausweichfläche doch nicht zur Verfügung stelle.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, Vertreter*innen aus der Schulbehörde und von Schulbau Hamburg, sowie des Trägers Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH in eine der nächsten Sitzungen des Sozialraumausschusses einzuladen, um dort gemeinsam zu erörtern, wie es mit dem Standort Armbruststraße weitergehen soll und unter welchen Bedingungen ein Weiterbetrieb auch während der Bauphase ermöglicht werden kann.

 

 

Anhänge

keine