22-1624

Entwurf der Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Niendorf 3 Erlass einer Veränderungssperre, Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 27.11.2025 Bezirksversammlung Ö 11.11

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

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Drucksache

Ergebnis

Ausschuss Stadtplanung (Beschlussempfehlung der Verwaltung)

18.11.2025

3

22-1575

Beschlussempfehlung einstimmig bei 14 anwesenden Mitgliedern

  1. Gebiet der Veränderungssperre

Die Grenzen der räumlichen Geltungsbereiche der Veränderungssperre Niendorf 3 umfassen die Gewerbegebiete nördlich und südlich der Papenreye.

Die Veränderungssperre soll für die Änderungsbereiche der Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Niendorf 3 gelten.

  1. Planinhalt

Die Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Niendorf 3 hat die Zielsetzung, die Gewerbegebiete nördlich und südlich der Papenreye insbesondere für Betriebe des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes sowie des Handwerks zu sichern.

  1. Zurückstellung

Es wurden zwei Vorbescheidsanträge zurückgestellt. Da das eingeleitete Bebauungsplanverfahren kurzfristig nicht abgeschlossen werden kann, ist der Erlass einer Veränderungssperre zur weiteren Sicherung der Planungsziele erforderlich.

  1. Behördenabstimmung der Veränderungssperre

In der mit Anschreiben vom 16.10.2025 durchgeführten behördeninternen Abstimmung wurden keine Einwände zum Erlass einer Veränderungssperre für den Änderungsbereich des Entwurfs der Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Niendorf 3 erhoben.

  1. Geltungsdauer und Folgen der Veränderungssperre

r die Veränderungssperre ist entsprechend § 17 Absatz 1 Satz 1 BauGB eine Laufzeit von zwei Jahren vorgesehen. Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan festgestellt wird (§ 17 Absatz 5 BauGB). Auch in der Zwischenzeit können bauliche Anlagen ausnahmsweise zugelassen werden, wenn nicht überwiegende öffentliche Belange entgegenstehen; bereits genehmigte Vorhaben, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung bisher ausgeübter Nutzungen bleiben unberührt (§ 14 Absätze 2 und 3 BauGB).

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung stimmt der Feststellung der Verordnung über die Veränderungssperre Niendorf 3 zu.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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27.11.2025
Ö 11.11
Anhänge

Verordnung mit Anlage (Karte), Begründung der Veränderungssperre Niendorf 3

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