Entschärfung des stadteinwärtsführenden Radfahrschutzstreifens in der Osterstraße vom Ring 2 bis zum Eppendorfer Weg Drs. 20-3343, Beschluss der BV vom 13.12.2018
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) teilt zu den nach § 27 Absatz 1 Satz 1 BezVG beschlossenen Empfehlungen nach § 27 Absatz 2 Satz 2 BezVG Folgendes mit:
Die Empfehlungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Empfehlung wird von der Behörde für Inneres und Sport grundsätzlich begrüßt. Die Umsetzung bedarf allerdings einer Überplanung des gesamten Verkehrsraums durch den zuständigen Straßenbaulastträgers und kann allein mit straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen nicht umgesetzt werden. Die baulichen Radwege, die nicht mehr benötigt werden, sind zugunsten einer Verbreiterung der Gehwege zurückzubauen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine