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Elterngeld ist kein Geschenk – sondern Recht: Härtefallhilfen jetzt auf den Weg bringen!

Antrag

Letzte Beratung: 26.06.2025 Bezirksversammlung Ö 9.15

Sachverhalt

Das Elterngeld ist eine zentrale familienpolitische Leistung zur finanziellen Absicherung nach der Geburt eines Kindes. Aufgrund technischer Umstellungen, Personalengpässen und digitaler Verfahren kommt es aktuell hamburgweit zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung von Elterngeldanträgen besonders betroffen ist der Bezirk Eimsbüttel.

Laut Medienberichten (Hamburger Abendblatt, NDR) warten zahlreiche Eimsbütteler Eltern seit Monaten auf die Auszahlung ihrer Elterngeldansprüche. Die Verwaltung räumt Wartezeiten von bis zu 80 Arbeitstagen ein. Viele Betroffene berichten von ausbleibenden Rückmeldungen zu eingereichten Unterlagen und erleben massive finanzielle Unsicherheit. Besonders hart trifft es Alleinerziehende sowie Familien mit geringem Einkommen, die auf das Elterngeld als unmittelbare Existenzsicherung angewiesen sind.


Gerade werdende Mütter geraten durch die fehlende finanzielle Absicherung unter Druck: Statt in der eigenen Erwerbstätigkeit bleiben zu können, werden sie in traditionelle Rollenbilder zurückgedrängt und zu unbezahlter Sorgearbeit gezwungen mit langfristigen Folgen für ihre ökonomische Unabhängigkeit.

Am 28. Mai 2025 machten betroffene Eltern in einer öffentlichen Demonstration vor dem Bezirksamt Eimsbüttel auf ihre Lage aufmerksam. Diese Aktion zeigt deutlich: Die Belastungsgrenze vieler Familien ist erreicht.


Zwar ist das Elterngeld rückwirkend beantragbar, doch hilft das nicht, wenn laufende Ausgaben wie Miete, Lebensmittel oder Versicherungen nicht mehr gedeckt werden können. In dieser sensiblen Lebensphase reicht der bloße Hinweis auf spätere Zahlungen nicht aus.

Eine Überbrückungsfinanzierung etwa über die Sozialbehörde oder in Kooperation mit freien Trägern nnte helfen. Dabei sollte insbesondere geprüft werden, ob ein zinsloses Überbrückungsdarlehen nach dem Bremer Vorbild eingeführt werden kann:


In Bremen gewährt das Amt für Soziale Dienste ein einkommensunabhängiges Darlehen zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe. Die Rückzahlung erfolgt automatisch durch Verrechnung mit dem später ausgezahlten Elterngeld ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die Familien. Solche Instrumente wären Ausdruck aktiver Fürsorge, sozialer Verantwortung und staatlicher Verlässlichkeit auch im Bezirk Eimsbüttel.

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration dafür einzusetzen,

  1. die Möglichkeiten einer Überbrückungsfinanzierung für Familien mit erheblich verzögerter Elterngeldzahlung zu prüfen,
  2. diese Überbrückungsfinanzierung niedrigschwellig, unbürokratisch und zielgerichtet auszugestalten insbesondere für Alleinerziehende und einkommensschwache Haushalte,
  3. hierfür auch Kooperationen mit freien Trägern mit bestehender Notfallhilfe zu nutzen,
  1. die Bezirksämter bei der aktiven Information und Beratung betroffener Antragsteller:innen zu unterstützen,
  2. zu prüfen, ob nach dem Bremer Modell ein zinsloses Überbrückungsdarlehen eingeführt werden kann, dass die Zeit bis zur Auszahlung des Elterngeldes überbrückt und später direkt mit dem Anspruch verrechnet wird.

Armita Kazemi, Kordula Leites, Ines Schwarzarius und SPD-Fraktion

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
26.06.2025
Ö 9.15
Anhänge

keine

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