20-3754

Einrichtung von Serviceparkplätzen in stark verdichteten Bereichen von Eimsbüttel, Hoheluft-West, Harvestehude/Rotherbaum, Stellingen und Lokstedt

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
20.06.2019
Sachverhalt

 

Beratungsfolge

am

TOP

Drs. Nr.

Ergebnis

AV

08.05.2019

6.1

20-3535

Mit Änderungen einstimmig angenommen

 

 

Gerade in den baulich stark verdichteten Bereichen des Bezirkes Eimsbüttel wird der zunehmende PKW-, LKW- und Radverkehr zu einem Problem für Wirtschafts- und Serviceverkehre. Der öffentliche Raum wird intensiver genutzt, die Anzahl der öffentlichen Parkplätze nimmt jedoch stetig ab.

 

Zunehmend gibt es Probleme bei Anliefer- oder Serviceverkehren.

 

Erste Pflegedienste kündigen Ihren Kunden. Dies hat wirtschaftliche und vor allem soziale Folgen. Hauptursache: Die Pflegekräfte haben immer mehr Schwierigkeiten, mit dem PKW einen Parkplatz zu finden, der sich in der Nähe der Kunden befindet.

 

Das Pflegesystem setzt darauf, ältere Mitbürger möglichst lange in der eignen Wohnung zu pflegen. Dies entspricht auch dem Wunsch älterer Menschen, möglichst lange in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben, weil Pflegeheime oder altersgerechte Wohnräume nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen oder finanziell nicht erschwinglich sind.

 

Auch die Zahl der Paketzustellfirmen und anzufahrende Kunden wächst, weil der Onlinehandel als bequeme Alternative zum klassischen Einkauf empfunden wird. Oft müssen die Pakete durch Auslieferungsfahrer dann hunderte von Metern mit einer Sackkarre zu den Kunden verbracht werden, da nur an Kreuzungen überhaupt noch (und das meistens illegal) gehalten werden kann.

 

Diese längeren Wegezeiten sind bei den Touren oft nicht eingeplant und gehen voll zu Lasten der Beschäftigten.

 

Betroffen durch die o.b. Stellplatznot sind auch Handwerksbetriebe und andere Dienstleister. Viele Gewerbetreibende verlangen mittlerweile die Reservierung von Parkplätzen, bevor sie ein Angebot abgeben bzw. einen Auftrag annehmen. Dieses Bedarfshalteverbot muss vorab von der Polizei gegen Gebühren genehmigt werden. Auch die damit verbundene Aufstellung der Halteverbotsschilder ist nicht kostenfrei und muss rechtzeitig vorab organisiert werden.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Bezirksamtleiter wird ersucht, eine Projektidee zur Einrichtung von Serviceparkplätzen auf öffentlichen KFZ-Stellplätzen für die stark verdichteten Bereiche im Bezirk Eimsbüttel zu erarbeiten und in einer der nächsten Sitzungen des Verkehrsausschusses vorzustellen.

 

Anhänge

keine