Einrichtung einer Sozialen Erhaltungsverordnung für das Univiertel im Stadtteil Harvestehude-Rotherbaum
Letzte Beratung: 29.04.2021 Hauptausschuss Ö 10.2
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs. |
Ergebnis |
Bezirksversammlung (Antrag der Fraktion die LINKE.) |
31.01.2019 |
|
Überweisung in Stadtplanungsausschuss |
|
Stadtplanungsausschuss |
30.04.2019 |
4.2 |
vertagt |
|
Ausschuss Stadtplanung |
09.02.2021 |
4.2 |
vertagt |
|
Ausschuss Stadtplanung |
23.02.2021 |
6 |
vertagt |
|
Ausschuss Stadtplanung |
30.03.3021 |
4 |
Ablehnende Beschlussempfehlung (mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE.) |
DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksversammlung Eimsbüttel fordert die Einrichtung einer Sozialen Erhaltungsverordnung gemäß Baugesetzbuch (§172 Abs.1 Satz Nr. 1 Nr.2)
für den Stadtteil Harvestehude-Rotherbaum mit dem Schwerpunkt des Uni- und Grindelviertels.
Zweck dieser Verordnung soll sein, die Struktur der Wohnbevölkerung im Stadtteil aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten. Die Soziale Erhaltungsverordnung soll verhindern, dass im Zeichen des angedachten „Uni-Boulevards“ angestammte Bewohner*innen durch baulich aufwertende Maßnahmen, wie zum Beispiel Luxusmodernisierungen oder durch Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen aus dem Gebiet verdrängt werden.
DIE LINKE. ist von Anwohner*innen auf einige Kauf- und Übernahmeaktivitäten privater Investoren in diesem Bereich (z.B. Grindelallee) hingewiesen worden, die auf einen verstärkten bevorstehenden Aufwertungsdruck hinweisen.
Das ursprüngliche Petitum lautete:
„Die Bezirksversammlung Eimsbüttel beschließt die Einrichtung einer Sozialen Erhaltungsverordnung (gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 Baugesetzbuch) und bittet die verantwortliche Fachbehörde, alle damit im Zusammenhang stehenden Vorbereitungen ohne Zeitverzug einzuleiten.
Das Bezirksamt Eimsbüttel stellt alle verfügbaren personellen Kapazitäten zur Verfügung,
um den gesamten Prozess in kürzestmöglicher Zeit zu gewährleisten.“
Sachverhalt:
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs. |
Ergebnis |
Bezirksversammlung (Antrag der Fraktion die LINKE.) |
31.01.2019 |
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Überweisung in Stadtplanungsausschuss |
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Stadtplanungsausschuss |
30.04.2019 |
4.2 |
vertagt |
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Ausschuss Stadtplanung |
09.02.2021 |
4.2 |
vertagt |
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Ausschuss Stadtplanung |
23.02.2021 |
6 |
vertagt |
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Ausschuss Stadtplanung |
30.03.3021 |
4 |
Ablehnende Beschlussempfehlung (mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE.) |
DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksversammlung Eimsbüttel fordert die Einrichtung einer Sozialen Erhaltungsverordnung gemäß Baugesetzbuch (§172 Abs.1 Satz Nr. 1 Nr.2)
für den Stadtteil Harvestehude-Rotherbaum mit dem Schwerpunkt des Uni- und Grindelviertels.
Zweck dieser Verordnung soll sein, die Struktur der Wohnbevölkerung im Stadtteil aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten. Die Soziale Erhaltungsverordnung soll verhindern, dass im Zeichen des angedachten „Uni-Boulevards“ angestammte Bewohner*innen durch baulich aufwertende Maßnahmen, wie zum Beispiel Luxusmodernisierungen oder durch Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen aus dem Gebiet verdrängt werden.
DIE LINKE. ist von Anwohner*innen auf einige Kauf- und Übernahmeaktivitäten privater Investoren in diesem Bereich (z.B. Grindelallee) hingewiesen worden, die auf einen verstärkten bevorstehenden Aufwertungsdruck hinweisen.
Das ursprüngliche lautete:
„Die Bezirksversammlung Eimsbüttel beschließt die Einrichtung einer Sozialen Erhaltungsverordnung (gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 Baugesetzbuch) und bittet die verantwortliche Fachbehörde, alle damit im Zusammenhang stehenden Vorbereitungen ohne Zeitverzug einzuleiten.
Das Bezirksamt Eimsbüttel stellt alle verfügbaren personellen Kapazitäten zur Verfügung,
um den gesamten Prozess in kürzestmöglicher Zeit zu gewährleisten.“
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