Eine Ampel für die Feuerwehr Drs. 20-3451, Beschluss der BV vom 28.02.2019
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation beantwortet die o.g. Empfehlung wie folgt:
Für eine möglichst ungehinderte Ausfahrt im Einsatz, stellt eine signaltechnische Erweiterung der Fußgänger-Lichtsignalanlage nördlich der Zufahrt zur Feuerwehrwache eine mögliche Option dar. Zu dieser signaltechnischen Erweiterung wären planerische und bauliche Änderungen im Bereich der Fahrbahn und Nebenflächen der Kieler Straße erforderlich.
Für den Bau eines neuen Signalgeber-Mastes (Fahrtrichtung Süden) ist der Bau einer Mittelinsel erforderlich. Im Zuge dieser Straßenplanung sind auch die Zufahrt zur Tankstelle, die öffentlichen Parkplätze am Fahrbahnrand, der Baumstandort und die erforderliche Linksabbiegespur zu den gegenüberliegenden Einrichtungen (Clean Car) mit einzubeziehen. Zusätzlich wären zwei weitere Signalisierungen (Feuerausfahrt und gegenüberliegenden Ausfahrt (Clean Car)) erforderlich. Die Mittel für diese Planung und den Bau wären durch die Behörde für Inneres und Sport (BIS) bereitzustellen.
Weiterhin wäre bei einer möglichen Erweiterung der Lichtsignalanlage zu prüfen, inwieweit der Fuß- und Radverkehr im Verlauf des Gehweges (Ostseite) in die Signalisierung einbezogen werden kann, damit für die Feuerwehr eine verlässliche Ausfahrt entsteht.
Für die Erweiterung einer Lichtsignalanlage ist eine Prüfung und straßenverkehrsbehördliche Anordnung durch die BIS erforderlich. Infolgedessen wird empfohlen eine gesonderte Stellungnahme bei der BIS abzufordern.
:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine