Ein Solargenerator für die THW-Jugend Eimsbüttel
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
RaLoNiS |
19.02.2024 |
16.4 |
21-4521 |
Die Drucksache wird, unter Berücksichtigung der Änderung, einstimmig angenommen. |
Der Betrieb von diesel- oder benzinbetriebenen Generatoren ist auf unterschiedlichen Veranstaltungen in der Regel untersagt. Sowohl die Kontaktmöglichkeit mit den Eltern als auch die Möglichkeit notwendige Medikamente zu kühlen ist ein wichtiger Aspekt für das Wohlbefinden und die Sicherheit der Jugendlichen.
Für den Solargenerator sind aufgrund seines Nutzungsumfeldes besondere technische Anforderungen erforderlich (z.B. eine lP-Zertifizierung).
Die Bezirksversammlung Eimsbüttel stellt der THW-Jugend Eimsbüttel e.V. für die Anschaffung eines mobilen Solargenerators Sondermittel in Höhe von bis zu
€ 4.100,00
zur Verfügung.
keine