21-2464

Ein Gutachten zu Überholabständen für ein sicheres Radfahren im Mischverkehr BV-Beschluss vom 17.06.2021 - Drs. 21-2118

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
05.01.2022
11.11.2021
Sachverhalt

 

Die Behörde für Inneres und Sport (hier: Verkehrsdirektion (VD) 5) nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung: 

 

Die in der Vergangenheit getätigten Stellungnahmen zur Gefahrenlage bei der Radverkehrsführung im Mischverkehr haben weiterhin Gültigkeit. Somit ist eine Gefahrenlage für die in Rede stehenden Örtlichkeiten, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt nicht erkennbar.

Für die Erstellung von Gutachten ist der Baulastträger (Bezirksamt, LSBG) zuständig.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Anhänge

 

keine