Ein Gutachten zu Überholabständen für ein sicheres Radfahren im Mischverkehr BV-Beschluss vom 17.06.2021 - Drs. 21-2118
Die Behörde für Inneres und Sport (hier: Verkehrsdirektion (VD) 5) nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Die in der Vergangenheit getätigten Stellungnahmen zur Gefahrenlage bei der Radverkehrsführung im Mischverkehr haben weiterhin Gültigkeit. Somit ist eine Gefahrenlage für die in Rede stehenden Örtlichkeiten, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt nicht erkennbar.
Für die Erstellung von Gutachten ist der Baulastträger (Bezirksamt, LSBG) zuständig.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine