20-3401

Durchführung einer Verkehrszählung in der Grelckstraße Drs. 20-3322, Beschluss der BV vom 29.11.2018

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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11.02.2019
31.01.2019
Sachverhalt

Die Behörde für, Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) nimmt zum o. g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Die Grelckstraße ist einerseits keine Hauptverkehrsstraße, andererseits hat sie aus Sicht der zuständigen Behörde aufgrund ihrer Lage im Straßennetz keine übergeordnete Bedeutung und stellt auch keine Alternative zur Umfahrung der Hauptverkehrsstraßen im Umfeld dar.

 

Die Grelckstraße befindet sich in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Eimsbüttel, dem damit die Entwicklung von verkehrsplanerischen Überlegungen bis hin zu baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung obliegt. Verkehrszählungen auf dieser Straße sind vom Bezirksamt Eimsbüttel selbst durchzuführen bzw. bei Dritten (z.B. Ingenieurbüros) zu beauftragen.

 

Für Geschwindigkeitsmessungen ist die BWVI nicht zuständig.

 

Anhänge

keine