20-2397

Die Bienen und andere Insekten in Eimsbüttel schützen Alternativantrag zu Drs. 20-2336

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drucksache

Ergebnis

BV (Antrag der SPD und GRÜNE)

22.06.2017

9.9.1

20-2362

überwiesen am GUWV

GUWV

28.06.2017

8.2.1

./.

Empfehlung mehrheitlich mit den Stimmen der SPD. GRÜNE und Fraktion DIE LINKE

Natur in den Städten wird immer wichtiger: Als Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten, als „Trittstein“ für deren Wanderung, zur Verbesserung des Stadtklimas, als Erholungsraum und insgesamt zur Schaffung von mehr urbaner Lebensqualität für den Menschen. Eine besondere Rolle spielen in der Natur die Bienen, die für die Bestäubung und damit Vermehrung vielerlei Pflanzen sorgen – und auch im Obstbau enorme Bedeutung haben.

Bienen tragen in beeindruckender Weise zum Erhalt von Wild- und Kulturpflanzen und deren Erträgen bei. Ihre ökologische Bedeutung ist beträchtlich, da sie weltweit zu den wichtigsten Bestäubern zählen. Laut Greenpeace liegt die jährliche Bestäubungsleistung weltweit bei über 265 Milliarden Dollar. Wildbienen sind zudem ein guter Indikator für die ökologische Qualität von Flächen. Leider sind sowohl Honig- als auch Wildbienen ebenso wie andere ökologisch wichtige Insekten akut durch Umweltgifte und Krankheitserreger bedroht. Dazu kommt: Die intensive Landwirtschaft führt unter anderem durch den Einsatz von „Unkraut“-Vernichtern zu einer drastischen Abnahme von Blütenpflanzen in der freien Landschaft. Damit wird die Stadtnatur aus Privatgärten, öffentlichen Parkanlagen, Straßenbegleitgrün und Gründächern (die in der Regel nicht mit Pestiziden behandelt werden) zu einer zunehmend wichtigeren Nahrungsquelle für Bienen und andere Insekten.

Durch die Anlage von Wildblumenflächen könnten den Blüten bestäubenden Insekten dauerhaft Nektar und Pollen geboten und damit ein Überleben ermöglicht werden.

Dabei müssen es nicht immer Parks und Gärten sein, in denen Wildblumen ausgebracht werden. So bieten sich im ersten Schritt sofort Grünstreifen und im zweiten Schritt heute noch versiegelte Flächen an, die zu diesem Zweck entsiegelt werden können.

Aus ökologischen Gründen, zur Stärkung der Artenvielfalt und um optimale Bedingungen für Insekten zu bieten, sollten ganz überwiegend gebietsheimische Arten zum Einsatz kommen, die langlebig und zum Verwildern geeignet sind (vgl. Anlagen).

Zu fragen ist, wo der Bezirk Eimsbüttel schon jetzt Flächen aufweist, wo Wildblumen Mensch und Biene erfreuen. Es ist sinnvoll in allen Stadteilen des Bezirks mit bunten blühenden Bereichen im Straßenraum ein attraktives und wichtiges Angebot an Insektennahrung zu schaffen. Bei der Identifizierung von Flächen, die für Wildblumen geeignet wären, können die Regionalausschüsse einen wichtigen Beitrag leisten.

Bei der Gestaltung der Flächen sollte dabei stets neben der ansprechenden Ästhetik eine möglichst hohe ökologische Funktionsfähigkeit erreicht werden. Anzustreben ist insgesamt eine ökologische Pflege möglichst vieler Flächen (Straßenränder, Parks), die sich an den Ansprüchen der unterschied¬lichen Insektenarten orientiert. Hierfür ist vor allem eine Mahd verschiedener Teilflächen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erforderlich, für die ein Konzept für größere Räume zu erarbeiten ist (Aspekt des Biotopverbunds). Die Umsetzung eines solchen Konzepts ist angesichts des Insekten¬sterbens vordringlich.

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

Der Bezirk Eimsbüttel strebt an, noch bienen- und überhaupt insektenfreundlicher zu werden. Daher wird der Bezirksamtsleiter gebeten,

1) dafür Sorge zu tragen, dass Flächen im öffentlichen Raum (Grünstreifen, Straßenränder, Mittelinseln, Parkflächen, etc.) identifiziert werden, die für die Pflanzung von Wildblumen grundsätzlich geeignet sein könnten. Zusätzlich ist zu prüfen, welche dieser Flächen für eine ökologische, insekten­gerechte Pflege geeignet sind. Das Ergebnis möge den Regionalausschüssen bis spätestens Ende November zur Beratung vorgelegt werden.

Im Anschluss sind die Vorschläge in einer Gesamtliste (mit Beratungsergebnis der Regionalausschüsse) dem Ausschuss für Grün, Umwelt, Wirtschaft und Verbraucherschutz so rechtzeitig zur Beschlussfassung vorgelegt, dass eine Bepflanzung der Flächen noch vor der Blühsaison 2018 erreicht wird. Gepflanzt und ausgesät werden sollen Blumenarten, die zum Verwildern geeignet sind. Es sollen dabei ganz überwiegend gebietsheimische Arten zum Einsatz kommen.

2) Zu veranlassen, dass die öffentlichen Grünanlagen auf das ausreichende Vorhandensein von insektenfreundlichen heimischen Sträuchern wie Schlehe, Pfaffenhütchen, Kornelkirsche, Weißdorn, Stachelbeere, Himbeere, Brombeere, Johannisbeere, Wilder Wein, Efeu, ungefüllte Kletterrosen überprüft und entsprechend ergänzt werden. Ein Konzept und ein Zeitplan für eine insektengerechte Pflege möglichst vieler Flächen sind zu entwickeln. Über das Ergebnis wird dem Ausschuss für Grün, Umwelt, Wirtschaft und Verbraucherschutz ebenfalls berichtet.

Zudem soll der zu gründende Arbeitskreis Naturcent über eine Finanzierung der geforderten Maßnahmen beraten. Es wird eine Finanzierung aus Naturcent-Mitteln in Höhe von 50.000 Euro vorgeschlagen.

Anhänge
  1. Liste blühender Stauden für den Garten [und den öffentlichen Raum] http://tinyurl.com/ya7sdh2z
  2. Mehrjährige Saatgutmischung "Blühende Landschaft":

http://tinyurl.com/ya6bxbur von "Netzwerk Blühende Landschaft"

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