20-2669

Carsharing auf der Opel-Dello-Fläche umsetzen

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

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Drucksache

Ergebnis

RA/Sn (Antrag der Fraktionen von GRÜNE und SPD)

11.12.2017

10.2

20-2630

Empfehlung einstimmig beschlossen

 

 

Carsharing-Systemen werden positive Wirkungen auf den Pkw-Besitz und das Verkehrs-mittelwahlverhalten zugeschrieben, da sie ein Leben ohne eigenes Auto ermöglichen, ohne auf Pkw-Mobilität zu verzichten. Dies gilt insbesondere für sogenannte stationsbasierte Angebote, bei denen mietbare Autos an einem festen Standort zur Verfügung stehen, zu dem sie nach der Nutzung zurückgebracht werden müssen.

Die Nachfrage nach Carsharing steigt in letzter Zeit deutlich, auch in Eidelstedt, das in den letzten Jahren einen Zuzug von Bevölkerungsgruppen erfahren hat, die einem mobilen Leben ohne eigenes Auto aufgeschlossen gegenüberstehen. Derzeit können sie diese Mobilitätsoption in Eidelstedt jedoch kaum umsetzen, denn außer Greenwheels mit lediglich einem Kleinwagen gibt es im Stadtteil kein Carsharing-Angebot.

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel hat sich bereits dafür ausgesprochen, Carsharing um-fassend zu fördern (Beschluss vom 24.11.2016, Drucksache 20-1859). Dazu gehörte auch die Bitte an das Bezirksamt, das Thema bei Bauanträgen mit zu berücksichtigen. Die nach dem Fortzug von Opel Dello freiwerdende Fläche an der Ecke Eidelstedter Platz – Eidelstedter Dorfstraße, für deren Bebauung derzeit ein Wettbewerb läuft, bietet sich hierfür exemplarisch an: sie ist zentral gelegen, mit hervorragender ÖPNV-Anbindung, und die Größe und Bedeutung dieses Bauvorhabens lässt eine hohe Aufmerksamkeit für ein entsprechendes Carsharing-Angebot erwarten. Hier entstünde ein wichtiges und zukunftsweisendes Angebot in Eidelstedt, das bisher diesbezüglich unterversorgt ist.

 

Petitum/Beschluss

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich im Zuge des Bauantragsverfahrens für das Opel-Dello-Grundstück am Eidelstedter Platz für die Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen einzusetzen. Die Carsharing-Stellplätze sollten auf dem Grundstück angeordnet sein und für ein stationsbasiertes Angebot ausgeschrieben werden.

 

Anhänge

keine

 

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