21-0430

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide – Volksinitiative anhören (zu TOP 9.10)

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
05.12.2019
28.11.2019
Sachverhalt

 

Bezugnehmend auf Drucksache: 21-0362 wird erklärt:

 

Das Bezirksamt Eimsbüttel und die Bezirksversammlung haben Bürgerbegehren in Eimsbüttel stets als verbindlich betrachtet und werden dies auch zukünftig tun. Gleichwohl wird keine rechtliche Möglichkeit gesehen, in öffentlichen Gebäuden Unterschriftenlisten für die Volksinitiative auszulegen. Um der Initiative Gelegenheit zu geben, ihr Anliegen mit Blick auf Eimsbüttel vorzustellen und offene Fragen zu beantworten, sollen die Initiatoren der Volksinitiative zeitnah in den Hauptausschuss eingeladen werden.

 

 

Anhänge

keine