21-0430

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide – Volksinitiative anhören (zu TOP 9.10)

Antrag

Letzte Beratung: 05.12.2019 Bezirksversammlung Ö 12.1

Sachverhalt

 

Bezugnehmend auf Drucksache: 21-0362 wird erklärt:

 

Das Bezirksamt Eimsbüttel und die Bezirksversammlung haben Bürgerbegehren in Eimsbüttel stets als verbindlich betrachtet und werden dies auch zukünftig tun. Gleichwohl wird keine rechtliche Möglichkeit gesehen, in öffentlichen Gebäuden Unterschriftenlisten für die Volksinitiative auszulegen. Um der Initiative Gelegenheit zu geben, ihr Anliegen mit Blick auf Eimsbüttel vorzustellen und offene Fragen zu beantworten, sollen die Initiatoren der Volksinitiative zeitnah in den Hauptausschuss eingeladen werden.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

keine

 

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.