21-0861

Brandschutz an Schulen

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

20.02.2020

Lfd. Nr. 17 (21)

 

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Dirk Schömer, Elke Zimmermann und Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)

 

Brandschutz an Schulen

 

Die Anfrage wird – von der Behörde für Inneres und Sport – wie folgt beantwortet:

 

 

 

Hierzu haben wir folgende Fragen:

 

 

  1. Wer ist für die Brandschutzbegehung an Schulen und KiTas zuständig?

 

Nach § 6 Feuerwehrgesetz hat der Senat die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Verordnung zur Durchführung der Brandverhütungsschau (Brandverhütungsschauverordnung - BVSVO) geregelt. Die Brandverhütungsschauen werden von der Feuerwehr durchgeführt.

 

  1. Wie ist der gesetzliche Zeitraum? Finden die Brandschutzbegehungen an Schulen und KiTas in dem gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen und Zeitraum statt?

 

Gemäß § 2 Abs. 1 Brandverhütungsschauverordnung soll bei Kindertagesstätten möglichst in Zeitabständen von drei Jahren und bei allgemein- und berufsbildenden Schulen möglichst in Zeitabständen von fünf Jahren die Brandverhütungsschau durchgeführt werden.

 

Der Verordnungsgeber gibt insoweit keine starren Zeiträume für die Durchführung der Brandverhütungsschauen vor, sondern eröffnet einen Ermessenspielraum für die zuständige Behörde. Die Vorgaben des § 2 Abs. 1 Brandverhütungsschauverordnung werden im Rahmen der Ermessensabwägung berücksichtigt.

 

  1. Falls nein: Welche Einrichtungen sind mit der Brandschutzbegehung wie lange in Verzug?

 

Außerhalb der angestrebten Zeiträume, jedoch innerhalb des Ermessenspielraums sind noch folgende Objekte im Bezirk Eimsbüttel für das Jahr 2019 zu begehen:

 

Objekt

Termin

Objektbezeichnung

Schule

10.01.2019

Lutterothstraße 78-80

Schule

18.11.2019

Telemannstraße 10

Schule

27.11.2019

Lutterothstraße 34-36

Kita

14.06.2019

Koldingstraße 19

Kita

31.08.2019

Kleiner Kielort 10-12

Kita

09.09.2019

Eidelstedter Weg 75

Kita

09.09.2019

Telemannstraße 27

Kita

15.09.2019

Fruchtallee 121

Kita

23.09.2019

Schäferkampsallee 27

Kita

06.10.2019

Hoheluftchaussee 95

Kita

20.10.2019

Max-Brauer-Allee 191

Kita

08.11.2019

Lutterothstraße 98

 

 

  1. Welches sind die Gründe für eventuell angenommenen Verzug und wie gedenkt die zuständige Stelle dem entgegenzuwirken?

 

Entfällt.

 

  1. Für welche Einrichtungen über Schulen und Kitas hinaus gibt es die Verpflichtung von Brandschutzbegehungen und in welchen Zeitraum finden diese statt?

 

Brandverhütungsschauen sind bei anderen Objekten durchzuführen, wenn bei ihnen Gefahren im Sinne des § 6 Absatz 1 des Feuerwehrgesetzes bestehen.

 

Im Übrigen siehe Brandverhütungsschauverordnung BVSVO.

 

  1. Wie wird das Ergebnis der Brandschutzbegehung dokumentiert und wo kann diese Dokumentation eingesehen werden?

 

Die Dokumentation findet im IT-System „Brandverhütungsschauen - BVS“ der Feuerwehr Hamburg statt, wird elektronisch gespeichert und als Papierakte vorgehalten. Darüber hinaus bekommt der Betreiber des Objekts eine Ausfertigung der Dokumentation. Sollten Mängel festgestellt werden und diese nicht innerhalb einer von der Feuerwehr festgelegten Frist beseitigt sein, wird der Vorgang mit der Dokumentation an die zuständige Genehmigungsbehörde, die Bauprüfabteilung des zuständigen Bezirksamtes, abgegeben.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine