Bewohnerparkgebiet um die Osterstraße weiterentwickeln Zusammenlegung von Parkzonen prüfen
Auf Initiative der Freien und Hansestadt Hamburg wurden die bislang starren Vorgaben für die Ausdehnung von Bewohnerparkgebieten im Rahmen der Novellierung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gelockert. Während Bewohnerparkbereiche bislang eine maximale Ausdehnung von 1.000 Metern nicht überschreiten durften, sind künftig in Ausnahmefällen Ausdehnungen von bis zu 1.500 Metern zulässig.
Die Neuregelung eröffnet den Kommunen zusätzliche Spielräume bei der räumlichen Abgrenzung von Bewohnerparkgebieten und ermöglicht es, bestehende Gebietsstrukturen bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Dabei bieten größere Bewohnerparkgebiete den Nutzern eine größere Flexibilität und mehr Möglichkeiten.
Von diesen erweiterten Möglichkeiten könnte insbesondere das Bewohnerparkgebiet Eimsbüttel (Osterstraße) profitieren, das derzeit aus fünf vergleichsweise klein zugeschnittenen Bewohnerparkzonen besteht. Vor diesem Hintergrund sollte geprüft werden, ob durch eine Neustrukturierung und Zusammenlegung einzelner Zonen größere zusammenhängende Bewohnerparkbereiche geschaffen werden können.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende dafür einzusetzen, die im Bewohnerparkgebiet Eimsbüttel (Osterstraße) bestehenden fünf Bewohnerparkzonen unter Berücksichtigung der neuen bundesrechtlichen Rahmenbedingungen zu überprüfen und eine Neustrukturierung vorzunehmen. Insbesondere soll geprüft werden, ob die Bewohnerparkzonen E311 (Emilienstraße) und E312 (Apostelkirche) sowie E313 (Langenfelder Damm) und E314 Lenzweg) zusammengelegt werden können. Ziel soll es sein, durch die Zusammenlegung einzelner Bewohnerparkzonen größere zusammenhängende Bewohnerparkbereiche zu schaffen, soweit dies rechtlich zulässig und fachlich sinnvoll ist.
Armita Kazemi, Ralf Meiburg, Roland Oehlmann, Simone Gastl, Gabor Gottlieb und SPD Fraktion
Ali Mir Agha, Nina Schübel und GRÜNE-Fraktion
keine
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