Bewegungsinseln im Bezirk Eimsbüttel
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Matthias Blenski (CDU-Fraktion)
Titel: Bewegungsinseln im Bezirk Eimsbüttel
Fortlaufende. Nr.: 22-203
Eingangsdatum: 02.07.2026
Datum der Antwort: 13.07.2026
Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
Sachverhalt:
Die Abteilung Stadtgrün des Bezirksamtes hat im März 2024 in der Drucksache
21-4489 darüber informiert, dass die Einrichtung von drei weiteren Bewegungsinseln im Bezirk Eimsbüttel vorgesehen sei. Das niedrigschwellige Angebot von Bewegungsinseln kann einen wichtigen Beitrag zur Gesundheits- und Bewegungsförderung im öffentlichen Raum leisten.
Vor dem Hintergrund des aktuellen Umsetzungsstands sowie der Berücksichtigung von Inklusions- und Barrierefreiheitsaspekten ergeben sich hierzu Fragen.
Vor diesem Hintergrund frage ich das zuständige Fachamt:
Derzeit sind keine weiteren Bewegungsinseln im Bezirk geplant.
Über den ParkSport-Fonds sind für dieses Jahr alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft, ob der Fonds im nächsten Jahr weiter zur Verfügung steht, ist unklar.
Bisher nicht, da die Umsetzung der beiden noch ausstehenden Bewegungsinseln aufgrund nicht gesicherter Kofinanzierung noch offen ist. Eine Vorstellung dazu in den entsprechenden Ausschüssen ist nach der Sommerpause geplant.
Bei der bereits hergestellten Bewegungsinsel im Wassermannpark ist eine teilweise inklusive Nutzung gewährleistet (inklusives Trampolin).
Bei dem neu geplanten Bewegungsinsel unter dem Hochbahnviadukt am Moorkamp ist die inklusive Zugänglichkeit und Nutzung gegeben (unterfahrbare Tischtennisplatte, Barren, …).
Die bestehende Bewegungsinsel im Wassermannpark wird sehr gut angenommen.
Beschluss: ohne
keine
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