22-2439

Bewegungsinseln im Bezirk Eimsbüttel

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Matthias Blenski (CDU-Fraktion)
Titel: Bewegungsinseln im Bezirk Eimsbüttel
Fortlaufende. Nr.: 22-203

Eingangsdatum: 02.07.2026
Datum der Antwort: 13.07.2026

Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

Die Abteilung Stadtgrün des Bezirksamtes hat im März 2024 in der Drucksache
21-4489 darüber informiert, dass die Einrichtung von drei weiteren Bewegungsinseln im Bezirk Eimsbüttel vorgesehen sei. Das niedrigschwellige Angebot von Bewegungsinseln kann einen wichtigen Beitrag zur Gesundheits- und Bewegungsförderung im öffentlichen Raum leisten.

Vor dem Hintergrund des aktuellen Umsetzungsstands sowie der Berücksichtigung von Inklusions- und Barrierefreiheitsaspekten ergeben sich hierzu Fragen.

Vor diesem Hintergrund frage ich das zuständige Fachamt:

  1. Sind weitere Bewegungsinseln im Bezirk Eimsbüttel geplant? Falls ja, an welchen Standorten und in welchem zeitlichen Rahmen ist die Umsetzung vorgesehen?

Derzeit sind keine weiteren Bewegungsinseln im Bezirk geplant.

  1. Gibt es derzeit noch offene Förderprogramme oder Fördertöpfe für die Einrichtung weiterer Bewegungsinseln? Falls ja, welche und unter welchen Voraussetzungen können diese in Anspruch genommen werden?

Über den ParkSport-Fonds sind für dieses Jahr alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft, ob der Fonds im nächsten Jahr weiter zur Verfügung steht, ist unklar.

  1. Wurden bei der Planung und dem Bau der bisherigen Bewegungsinseln der Inklusionsbeirat sowie der Seniorenbeirat des Bezirks Eimsbüttel beteiligt beziehungsweise angehört? Falls ja, in welcher Form und mit welchen Ergebnissen?

Bisher nicht, da die Umsetzung der beiden noch ausstehenden Bewegungsinseln aufgrund nicht gesicherter Kofinanzierung noch offen ist. Eine Vorstellung dazu in den entsprechenden Ausschüssen ist nach der Sommerpause geplant.

  1. Wurden bei den in Hamburg bestehenden Bewegungsinseln Angebote geschaffen, die insbesondere von Menschen mit Beeinträchtigungen genutzt werden können? Falls ja, welche?

Bei der bereits hergestellten Bewegungsinsel im Wassermannpark ist eine teilweise inklusive Nutzung gewährleistet (inklusives Trampolin).

Bei dem neu geplanten Bewegungsinsel unter dem Hochbahnviadukt am Moorkamp ist die inklusive Zugänglichkeit und Nutzung gegeben (unterfahrbare Tischtennisplatte, Barren, …).

  1. Liegen dem Bezirksamt Erkenntnisse darüber vor, wie die bestehenden Bewegungsinseln von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen und genutzt werden? Falls ja, welche Erkenntnisse liegen vor und wie werden diese bei der Planung weiterer Bewegungsinseln berücksichtigt?

Die bestehende Bewegungsinsel im Wassermannpark wird sehr gut angenommen.

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Wassermannpark Wassermannpark Moorkamp

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