21-2212

Beschädigte Skulptur in der Parkanlage Grindelberg

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

21.07.2021

Lfd. Nr. 127 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Gabor Gottlieb (SPD-Fraktion)

 

Beschädigte Skulptur in der Parkanlage Grindelberg

 

Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt

In der um die Grindelhochhäuser (Harvestehude) gelegenen Parkanlage Grindelberg ist Anfang Juni 2021 eine der dort aufgestellten Skulpturen, die Bronze „Großer Speerträger“ des Künstlers Fritz Fleer (1957), umgestürzt und dabei offensichtlich beschädigt worden.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:

 

  1. In wessen Eigentum befindet sich die Skulptur?

 

Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg.

 

  1. Was ist dem Bezirksamt über den Vorfall bzw. eine Beschädigung der Skulptur bekannt?

 

Die Skulptur wurde nach Verlassen des Sockels auf dem Boden liegend aufgefunden und vom Fachamt MR sichergestellt und eingelagert und die Behörde für Kultur und Medien wurde über den Sockelsturz informiert.

 

  1. Ist das Bezirksamt zuständig für die Wiederaufstellung der Skulptur sowie eine ggf. nötige Reparatur?

 

Ja.

 

  1. Wenn ja, wann ist mit einer Wiederaufstellung zu rechnen?

 

4 Quartal 2021. Zurzeit werden bei Fachfirmen Angebote eingeholt.

 

  1. Wenn nein, wer ist zuständig?

 

Entfällt.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine