Benennung in der Kunstkommission Drs. 22-1800, Beschluss der BV vom 29.01.2026
Die Behörde für Kultur und Medien nimmt wie folgt Stellung:
Die Beteiligung der Bezirke stellt weiterhin einen wichtigen Bestandteil der Arbeit der Kunstkommission dar und gewährleistet, dass unterschiedliche Perspektiven aus den Hamburger Bezirken in die Beratungen zu Kunst im öffentlichen Raum einfließen. Daher wird an dem bisherigen Verfahren zur Besetzung der Kunstkommission sowie an der bestehenden Zusammensetzung des Gremiums festgehalten
Gemäß Abschnitt 5 und 6 der Verwaltungsanordnung „Kunst im öffentlichen Raum“ können sich ständige Mitglieder der Kunstkommission durch Stellvertreter vertreten lassen. In dem Fall, dass ein ständiges Mitglied bei einer Sitzung der Kunstkommission verhindert sein sollte, geht das Stimmrecht für diese Sitzung auf die benannte Stellvertretung über.Die zuständige Geschäftsstelle informiert die Stellvertretung in diesem Fall frühestmöglich über den Termin und die Teilnahme. Unabhängig davon steht es der benannten Stellvertretung frei, zusätzlich zum ständigen Mitglied an einer Sitzung der Kunstkommission teilzunehmen. In diesem Fall nimmt sie jedoch nur beratend an der Sitzung teil; ein Stimmrecht besteht nur, sofern das ständige Mitglied verhindert ist.
Die Behörde für Kultur und Medien wird die Bezirke weiterhin frühzeitig über Termine und organisatorische Abläufe der Kunstkommission informieren und bedankt sich für den konstruktiven Austausch.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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