22-2436

Beim Schlump: Keine Ferien-Überrumpelung – Folgen für Bewohnerparken im Gebiet E-300 transparent machen

Antrag

Letzte Beratung: 20.08.2026 Hauptausschuss Ö 10.5

Sachverhalt

Die Umgestaltung der Straße „Beim Schlump“ hat erhebliche Auswirkungen auf die Erreichbarkeit des Quartiers, den ruhenden Verkehr und die tägliche Organisation von Anwohnerinnen und Anwohnern, Familien, älteren Menschen, mobilitätseingeschränkten Personen, Studierenden, Schülerinnen und Schülern sowie jeweiligem Lehr- und Betriebspersonal, Gewerbetreibenden, Praxen, Pflegediensten und Handwerksbetrieben.

Die FDP-Fraktion stellt klar: Maßnahmen zugunsten von Barrierefreiheit, Fußverkehr, Radverkehr, Begrünung, Entsiegelung und Klimaanpassung können sinnvoll sein. Sie ersetzen aber nicht die Pflicht zu rechtzeitiger, verständlicher und bürgerfreundlicher Information. Wer Akzeptanz für solche Maßnahmen erwartet, muss Transparenz, Planungssicherheit und Verhältnismäßigkeit gewährleisten.

Besonders problematisch ist der Zeitpunkt der Kommunikation. Eine Informationsveranstaltung kurz vor Beginn konkreter Einschränkungen und unmittelbar vor den Hamburger Sommerferien sowie kurz vor der vorlesungsfreien Zeit wird der Tragweite der Maßnahme nicht gerecht. Viele Betroffene befinden sich in dieser Zeit in finaler Vorbereitung auf den oder bereits im Urlaub, sind im Zeugnis- oder Klausurenstress, organisieren Ferien-Kinderbetreuung oder sind anderweitig nur eingeschränkt erreichbar. Eine so späte Information nimmt den Bürgerinnen und Bürgern faktisch die Möglichkeit, konkrete Alltagsprobleme rechtzeitig einzubringen.

Hinzu kommt: Bewohnerinnen und Bewohner zahlen Gebühren für einen Bewohnerparkausweis. Zwar vermittelt dieser keinen Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz. Er begründet aber die berechtigte Erwartung, dass erhebliche Veränderungen im Bewohnerparkgebiet nicht ohne rechtzeitige Information, Folgenabschätzung und Übergangskonzept umgesetzt werden.

Gerade im dicht belasteten Gebiet E-300 reicht der bloße Hinweis auf „umliegende Parkmöglichkeiten“ nicht aus. Wenn Stellplätze dauerhaft entfallen und während der Bauphase zusätzliche Einschränkungen entstehen, muss die Verwaltung belastbar darlegen, wie der entstehende Parkdruck abgefedert werden soll. Dies gilt umso mehr, als nach der Sommerpause im direkten Umfeld der Baumaßnahme mit der Übergabe des Hauses der Erde an die Universität Hamburg und dessen Eröffnung für den Studien- und Forschungsbetrieb sowie mit dem geplanten Abschluss der Sanierungsarbeiten des Gymnasiums Rotherbaum mit deutlich mehr Verkehrsaufkommen aller Art inklusive entsprechenden Stellplatzbedarfs zu rechnen ist.

Eine bürgerfreundliche Verwaltung schafft keine Fakten in den Sommerferien, sondern informiert frühzeitig, erklärt nachvollziehbar und organisiert tragfähige Übergänge. Genau das ist hier bislang nicht ausreichend geschehen.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel bzw. der Hauptausschuss kritisiert die bisherige Art und Weise der Kommunikation zur Baumaßnahme „Beim Schlump“ ausdrücklich. Eine Maßnahme mit Vollsperrungen, Einfahrts- und Durchfahrtsbeschränkungen, temporären Sackgassen, zusätzlichen Einschränkungen während der Bauphase sowie dauerhaftem Wegfall von Stellplätzen hätte den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern deutlich früher, schriftlich und konkret mitgeteilt werden müssen.

Der Vorsitzende der Bezirksversammlungwird gebeten, sich gegenüber der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende sowie dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer unverzüglich dafür einzusetzen, dass:

  1. eine nachvollziehbare Folgenabschätzung für das Bewohnerparkgebiet E-300 vorgelegt wird, insbesondere zur Zahl der ausgegebenen Bewohnerparkausweise, zur bisherigen Stellplatzsituation, zum dauerhaften Wegfall von Stellplätzen, zu temporären Einschränkungen während der Bauphase sowie zu erwartenden Verdrängungseffekten in angrenzende Quartiere;
  1. ein konkretes Übergangs- und Ausweichkonzeptr Bewohnerinnen und Bewohner, Gewerbetreibende, Beschäftigte der Forschungs- und Bildungseinrichtungen vor Ort, Praxen, Pflegedienste, Handwerksbetriebe sowie mobilitätseingeschränkte Personen vorgelegt wird, bevor weitere erhebliche Einschränkungen umgesetzt werden;
  1. die temporäre Freigabe angrenzender Bewohnerparkzonenr Inhaberinnen und Inhaber eines Bewohnerparkausweises E-300 während der Bauphase geprüft und, soweit rechtlich möglich, kurzfristig umgesetzt wird;
  1. eine erneute schriftliche Information aller betroffenen Haushalte und Gewerbetreibenden im Gebiet E-300 erfolgt, die konkret erläutert, welche Straßen und Zufahrten wann betroffen sind, welche Stellplätze dauerhaft oder vorübergehend entfallen, welche Ausweichmöglichkeiten bestehen und welche Ansprechpartner verbindlich erreichbar sind;
  1. der Bezirksversammlung bis zum 17. September schriftlich berichtet wird, warum die konkrete Information der Betroffenen erst zu diesem späten Zeitpunkt und unmittelbar vor den Hamburger Sommerferien erfolgte, obwohl der Politik die geplante Baustelle schon Anfang Mai mit Drs. 22-2131 zur Kenntnis gegeben wurde. Dabei soll auch berichtet werden, welche Alternativen geprüft wurden, wie sich die Maßnahme zum Parkraum-Moratorium verhält und ob gebührenrechtliche Kompensationen für betroffene Bewohnerparkausweisinhaber möglich sind.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
20.08.2026
Ö 10.5
Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Schlump

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