21-1253

Beim Ausbau der Veloroute 2 im Wördemannsweg konsequent Aufstellflächen für linksabbiegende Radfahrerinnen und Radfahrer an Kreuzungen einrichten HA-Beschluss vom 16.07.2020 - Drs. 21-1109

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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21.09.2020
10.09.2020
Sachverhalt

 

Mit Drs. 21-1109 hat die Politik Anpassungen an den bereits schlussverschickten Planungen zur Maßnahme E09 Wördemanns Weg gefordert. Die Verwaltung bezieht hierzu wie gefordert Stellung:

 

Die Ausbildung von aufgeweiteten Radaufstellstreifen (ARAS) soll nach den Hamburger Regelwerken für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) in untergeordneten Knotenpunktarmen zur Ausbildung kommen (s. hierzu Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, 4.4.2). Grund hierfür ist, dass sie dort zum Einsatz kommen sollen, wo längere Sperrzeiten vorhanden sind, damit die Mehrzahl der Radfahrer den Aufstellstreifen auch nutzen kann. Das Markieren von aufgeweiteten Radaufstellstreifen ist daher nach ReStra an übergeordneten und durch längere Freigabezeiten begünstigten Straßen nicht zulässig und daher nicht anordnungsfähig. Der Wördemanns Weg ist eine solche übergeordnete und durch längere Freigabezeiten begünstigte Straße. Daher können die im Antrag geforderten ARAS nicht in der Planung berücksichtigt werden. Hierzu bedarf es zunächst einer Anpassung der derzeit gültigen ReStra.

 

Die Fahrbahnbreite im Basselweg beträgt zwischen Hagenbeckallee und Gazellenkamp 5,5 m, abzüglich der parkenden Fahrzeuge auf der Fahrbahn bleibt eine Restbreite von ca. 3,4 m. Diese Restfahrbahnbreite ist jedoch nicht ausreichend, um sowohl eine 3,25 m breite Kfz-Spur zusammen mit einem 2,25 m breiten Radfahrstreifen und einem 0,75 m breiten Sicherheitstrennstreifen markieren zu können. Die Einrichtung eines Radfahrstreifens im Basselweg zwischen Hagenbeckallee und Gazellenkamp in Fahrtrichtung unter Erhalt der Parkmöglichkeiten ist daher nicht möglich.

An der Kreuzung Basselweg/ Gazellenkamp wurde zudem bereits im Planungsprozess geprüft, ob der kombinierte geradeaus-und Linksabbiegefahrstreifen mit dem Rechtsabbiegefahrstreifen zusammengelegt werden kann. Da die Verkehrszahlen zu hoch sind und die Leistungsfähigkeit des Knotens somit nicht mehr gewährleistet wäre ist es jedoch nicht möglich, die beiden Abbiegebeziehungen zusammenzulegen. An der Kreuzung Basselweg/ Gazellenkamp ist daher ebenfalls die Einrichtung eines ARAS nicht möglich.

 

Die Präsentation des Planentwurfs zur Umgestaltung des Wördemanns Wegs im Rahmen des Bündnisses für den Radverkehr erfolgte am 17. Mai 2017 in den Räumlichkeiten des Gymnasiums am Wegenkamp. Auf die Veranstaltung wurde sowohl durch Informationsschreiben („Fokus“) an die Anliegerinnen und Anlieger als auch über Plakate entlang des Wördemanns Wegs sowie an der Schule aufmerksam gemacht. Zu dieser Veranstaltung waren alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie Schülerinnen und Schüler eingeladen.

 

Darüber hinaus gibt es seit Mai 2017 eine Informationsseite auf www.hamburg.de/eimsbuettel/woerdemannsweg, wo über die Planung informiert wird und Kontaktdaten für Rückfragen angegeben sind.

 

Des Weiteren wurden die Schülerinnen und Schüler des Albrecht-Thaer-Gymnasiums im Jahr 2018 befragt. Inhalt der Befragung war unter anderem, dass sie aus ihrer Sicht unsichere Stellen auf ihrem Weg zur Schule benennen sollen. Die nun vorliegende Planung berücksichtigt die hierbei gewonnenen Erkenntnisse.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

 

keine