20-2032

Bebauungsplan-Entwurf Stellingen 67 (Kamerbalken/Kieler Straße) mit Änderung des Flächennutzungsplans F 02/15 Wiederholung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Sachverhalt

 

Der Bebauungsplan-Entwurf lag nach der Zustimmung im Hauptausschuss am 11. August 2016 mit dem Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans in der Zeit vom 31. August 2016 bis zum 30. September 2016 öffentlich aus.

 

In der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs (Amtlicher Anzeiger Seite 1444) fehlte der Hinweis nach § 3 Absatz 2 Satz 2 Baugesetzbuch, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Verstöße gegen die bundesrechtliche Hinweispflicht nach § 3 Absatz 2 Satz 2 Baugesetzbuch führen zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans.

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs soll daher im Januar/Februar 2017 wiederholt werden.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

 

keine