Bebauungsplan-Entwurf Niendorf 93 (Joachim-Mähl-Straße) Verlängerung der Veränderungssperre, Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
StaPla (Vorlage der Verwaltung) |
07.02.2023 |
4 |
Mehrheitlich zugestimmt bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und Enthaltung der AfD-Fraktion |
1. Plangebiet und Gebiet der Veränderungssperre
Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen der Joachim-Mähl-Straße im Norden, der Paul-Sorge-Straße im Osten, dem Graf-Anton-Weg im Süden und der Wendlohstraße im Westen.
Die Verlängerung der Veränderungssperre soll für das gesamte Plangebiet gelten.
2. Planinhalt
Durch den Bebauungsplan Niendorf 93 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
eine maßvolle Nachverdichtung im Nahbereich der U-Bahn-Haltestelle Joachim-Mähl-Straße
geschaffen werden. Dies entspricht sowohl den Zielsetzungen des räumlichen Leitbildes „Eimsbüttel 2040“, wonach die Haltepunkte des öffentlichen Nahverkehrs als Impulsgeber für die Siedlungsentwicklung und als Potenziale für eine verstärkte Urbanisierung identifiziert werden, als auch dem städtebaulichen Entwicklungskonzept „Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt“ (Hamburger Maß), wonach im engeren Bereich der Schnellbahnhaltestellen möglichst verdichtete, nutzungsgemischte und mehrgeschossige Bebauungen in einem urbanen Maßstab vorgesehen werden sollen.
Zudem sollen durch den Bebauungsplan Niendorf 93 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine verbesserte Einbindung des Plangebiets in das grüne Wegenetz geschaffen werden. Grundlage hierfür sind zum einen die übergeordneten Zielsetzungen aus dem Flächennutzungsplan und dem Landschaftsprogramm, die eine Grünverbindung entlang des Schippelmoorgrabens vorsehen, zum anderen die Zielsetzungen des räumlichen Leitbildes „Eimsbüttel 2040“, wonach das Kerngerüst des grünen Netzes aus Landschaftsachsen, grünen Ringen und Biotopverbundflächen gestärkt und durch grüne Trittsteinflächen, Grünverbindungen bzw. grüne Wegeverbindungen miteinander vernetzt werden soll.
3. Zurückstellung und Veränderungssperre
Am 8. April 2020 wurde ein Vorbescheidsantrag zurückgestellt. Zur weiteren Sicherung der Planung trat am 01. April 2021 die Veränderungssperre für das gesamte Plangebiet in Kraft. Da das eingeleitete Bebauungsplanverfahren kurzfristig nicht abgeschlossen werden kann, ist die Verlängerung der Veränderungssperre zur weiteren Sicherung der Planungsziele erforderlich.
4. Geltungsdauer und Folgen der Veränderungssperre
Für die Verlängerung der Veränderungssperre ist entsprechend § 17 Absatz 1 Satz 3 BauGB eine Laufzeit von einem Jahr vorgesehen. Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan festgestellt wird (§ 17 Absatz 5 BauGB). Auch in der Zwischenzeit können bauliche Anlagen ausnahmsweise zugelassen werden, wenn nicht überwiegende öffentliche Belange entgegenstehen; bereits genehmigte Vorhaben, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung bisher ausgeübter Nutzungen bleiben unberührt (§ 14 Absätze 2 und 3 BauGB).
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Die Bezirksversammlung stimmt der Feststellung der Verordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre Niendorf 93 zu.
Verordnung mit Anlage (Karte) und Begründung der Verlängerung der Veränderungssperre Niendorf 93