20-2116

Bebauungsplan-Entwurf Lokstedt 64 (Julius-Vosseler-Straße) Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung zur Feststellung des Bebauungsplans

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

 

Bisherige
Beratungsfolge:

am:

TOP:

Drucksache:

Ergebnis:

Stadtplanungsausschuss
(Beschlussempfehlung der Verwaltung)

14.02.2017

4

20-2080

Einstimmig
beschlossen

 

  1. Plangebiet

Das Plangebiet liegt zwischen Koppelstraße, Julius-Vosseler-Straße und den Bahnanlagen der U-Bahnlinie U2.

 

  1. Planungsanlass und Planinhalt

Durch den Bebauungsplan Lokstedt 64 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine höhere bauliche Dichte im Umkreis der U-Bahnhaltestelle Hagenbecks Tierpark geschaffen werden.

Dazu werden entlang der Koppelstraße ein Mischgebiet mit einer Gebäudehöhe von 30 Meter bis 35,4 Meter über Normalhöhennull (entspricht zirka fünf bis sechs Geschossen), im Süden an der Julius-Vosseler-Straße ein Mischgebiet mit vier Geschossen und der mittlere Bereich als allgemeines Wohngebiet mit vier Geschossen ausgewiesen.

In Verlängerung der Stichstraße der Julius-Vosseler-Straße wird über die Bahntrasse eine Brücke festgesetzt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wegeverbindung über die Bahntrasse in den Stadtpark Eimsbüttel zu schaffen. Zudem wird das bestehende Gehrecht im Norden des Plangebiets von der Lokstedter Höhe zum U-Bahnhof gesichert.


  1. Städtebauliche Kenndaten

Das Plangebiet ist etwa 63.000 m² groß. Es werden Nachverdichtungsmöglichkeiten für Wohn- und Mischgebiete geschaffen. Insgesamt sind im Plangebiet zirka 340 Wohneinheiten möglich.

 

  1. Wesentliche Verfahrensschritte

Aufstellungsinformation im Stapla (als Lokstedt 63*)03.09.2013

Aufstellungsbeschluss07.09.2013

Stapla-Zustimmung zur öffentlichen Plandiskussion17.09.2013

Öffentliche Plandiskussion18.03.2014

Auswertung der Öffentlichen Plandiskussion im Stapla15.04.2014

Erneute Aufstellungsinformation nach Teilung des Plans14.04.2015

Stapla-Zustimmung zur öffentlichen Auslegung16.02.2016

Öffentliche Auslegung09.03. - 08.04.2016

Auswertung der öffentlichen Auslegung im Stapla und
Stapla-Zustimmung zur erneuten öffentlichen Auslegung22.11.2016

Erneute öffentliche Auslegung07.12. - 21.12.2016

 

*Der Bebauungsplan Lokstedt 63 wurde nach der Behördenbeteiligung in zwei Planverfahren geteilt und die Geltungsbereiche wurden für beide Pläne neu gefasst. Das Wohnungsbauvorhaben auf der ehemaligen P+R-Fläche (Flurstück 4178) wurde als vorhabenbezogener Bebauungsplan Lokstedt 63 (Lokstedter Höhe) und die restlichen Flächen des ursprünglichen Geltungsbereichs als Bebauungsplan Lokstedt 64 (Julius-Vosseler-Straße) weitergeführt.

 

Zur erneuten öffentlichen Auslegung konnten Stellungnahmen nur zu den geänderten Bereichen abgegeben werden. Es ging lediglich eine Stellungnahme ein, die sich nicht auf die Änderungen bezog, sondern auf Festsetzungen, die bereits zur ersten öffentlichen Auslegung getroffen wurden. Zudem ist sie inhaltlich im Wesentlichen gleichlautend zur bereits im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahme des Einwenders.

Die Stellungnahme ist in der Anlage mit Abwägungsvorschlag dargestellt.

 

Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.02..2017 das Ergebnis der öffentli-chen Auslegung zur Kenntnis genommen und der Bezirksversammlung empfohlen, der Fest-stellung des Bebauungsplanes Lokstedt 64 zuzustimmen.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung stimmt der Feststellung des Bebauungsplanes Lokstedt 64 (Julius-Vosseler-Straße) zu.

 

 

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