Bebauungsplan-Entwurf Eidelstedt 75 (Duvenacker) mit Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung
Bisherige Beratungsfolge
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am |
TOP |
Drs. |
Ergebnis |
Stapla (Beschlussempfehlung der Verwaltung) |
05.12.2017 |
3 |
Mehrheitlich beschlossen |
Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen den Straße Niendorfer Gehege und Duvenacker sowie der Bundesautobahn A 7. Auf dem Grundstück Duvenacker 8 wurde im Oktober 2016 eine öffentlich-rechtliche Unterkunft genehmigt.
Der Bebauungsplan Eidelstedt 75 wird aufgestellt, um am Duvenacker eine Wohnungsbaufläche und im Bestand Nachverdichtung zu ermöglichen.
Im Norden soll eine öffentliche Grünfläche planungsrechtlich gesichert werden.
Die wesentlichen Bereiche des Plangebietes sollen als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Im Norden soll eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz/Bolzplatz“ festgesetzt werden.
Das Plangebiet ist etwa 2,72 Hektar groß. Hiervon entfallen etwa 2 Hektar auf die beiden allgemeinen Wohngebiete. Etwa 0,45 Hektar entfallen auf die öffentliche Grünfläche.
Im nördlichen allgemeinen Wohngebiet „WA1“ können circa 100 Wohnungen entstehen. Im bereits bestehenden Wohngebiet „WA2“ sind durch Nachverdichtungen auf den Grundstücken circa 10 zusätzliche Wohneinheiten möglich.
Stapla: Aufstellungsinformation19.01.2016
Aufstellungsbeschluss28.04.2017
Stapla: Zustimmung zur öffentlichen Plandiskussion16.02.2016
Öffentliche Plandiskussion12.04.2016
Stapla: Auswertung der Öffentlichen Plandiskussion10.05.2016
Stapla: Zustimmung zur öffentlichen Auslegung18.04.2017
Öffentliche Auslegung29.05.2017 - 28.06.2017
Während der öffentlichen Auslegung gingen neun Stellungnahmen ein, zwei Stellungnahmen gingen bereits vor Beginn der Auslegung ein. Zudem liegen zwei Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor, die im Rahmen der Kenntnisnahmeverschickung vor der öffentlichen Auslegung eingegangen sind.
Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.12.2017 das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis genommen und der Bezirksversammlung empfohlen, der Feststellung des Bebauungsplanes Eidelstedt 75 zuzustimmen.
Im Flächennutzungsplan wird die Darstellung „Grünflächen“ zu „Wohnbauflächen“ geändert.
Im Landschaftsprogramm wird das Milieu „Kleingarten“ in „Etagenbezogenes Wohnen“ und „Grünanlage, eingeschränkt nutzbar“ geändert und das Milieu „Parkanlage“ in „Gartenbezogenes Wohnen“.
Die Bezirksversammlung stimmt der Feststellung des Bebauungsplanes Eidelstedt 75 zu.
Bebauungsplan-Entwurf mit Planzeichnung, Verordnung und Begründung
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