20-2674

Bebauungsplan-Entwurf Eidelstedt 75 (Duvenacker) mit Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

 

Bisherige Beratungsfolge

 

am

TOP

Drs.

Ergebnis

Stapla (Beschlussempfehlung der Verwaltung)

05.12.2017

3

20-2613

Mehrheitlich beschlossen

 

  1. Plangebiet

Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen den Straße Niendorfer Gehege und Duvenacker sowie der Bundesautobahn A 7. Auf dem Grundstück Duvenacker 8 wurde im Oktober 2016 eine öffentlich-rechtliche Unterkunft genehmigt.

  1. Ziel und Zweck der Planaufstellung

Der Bebauungsplan Eidelstedt 75 wird aufgestellt, um am Duvenacker eine Wohnungsbaufläche und im Bestand Nachverdichtung zu ermöglichen.

Im Norden soll eine öffentliche Grünfläche planungsrechtlich gesichert werden.

Die wesentlichen Bereiche des Plangebietes sollen als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Im Norden soll eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz/Bolzplatz“ festgesetzt werden.

  1. Städtebauliche Kenndaten

Das Plangebiet ist etwa 2,72 Hektar groß. Hiervon entfallen etwa 2 Hektar auf die beiden allgemeinen Wohngebiete. Etwa 0,45 Hektar entfallen auf die öffentliche Grünfläche.

Im nördlichen allgemeinen Wohngebiet „WA1“ können circa 100 Wohnungen entstehen. Im bereits bestehenden Wohngebiet „WA2“ sind durch Nachverdichtungen auf den Grundstücken circa 10 zusätzliche Wohneinheiten möglich.

  1. Wesentliche Verfahrensschritte

Stapla: Aufstellungsinformation19.01.2016

Aufstellungsbeschluss28.04.2017

Stapla: Zustimmung zur öffentlichen Plandiskussion16.02.2016

Öffentliche Plandiskussion12.04.2016

Stapla: Auswertung der Öffentlichen Plandiskussion10.05.2016

Stapla: Zustimmung zur öffentlichen Auslegung18.04.2017

Öffentliche Auslegung29.05.2017 - 28.06.2017

 

Während der öffentlichen Auslegung gingen neun Stellungnahmen ein, zwei Stellungnahmen gingen bereits vor Beginn der Auslegung ein. Zudem liegen zwei Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor, die im Rahmen der Kenntnisnahmeverschickung vor der öffentlichen Auslegung eingegangen sind.

Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.12.2017 das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis genommen und der Bezirksversammlung empfohlen, der Feststellung des Bebauungsplanes Eidelstedt 75 zuzustimmen.

  1. Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms

Im Flächennutzungsplan wird die Darstellung „Grünflächen“ zu „Wohnbauflächen“ geändert.

Im Landschaftsprogramm wird das Milieu „Kleingarten“ in „Etagenbezogenes Wohnen“ und „Grünanlage, eingeschränkt nutzbar“ geändert und das Milieu „Parkanlage“ in „Gartenbezogenes Wohnen“.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung stimmt der Feststellung des Bebauungsplanes Eidelstedt 75 zu.

 

 

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