21-1101

Baumschutzverordnung

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
16.07.2020
Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drucksache

Ergebnis

BV (Antrag der SPD-Fraktion)

28.05.2020

9.12

21-0823

überwiesen in GNUVWDi

GNUVWDi

17.06.2020

9.5

dito

Empfehlung einstimmig

 

Die Baumschutzverordnung der Stadt Hamburg bildet in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz den Rahmen zum Umgang mit und zur Pflege von Bäumen, Sträuchern und Hecken. Besonders in dichtbesiedelten innerstädtischen Bereichen muss es einen besonderen Schutz der vielfältigen Vegetation geben. Bäume, Sträucher und Hecken sind per se schützenswert, besonders aber auch, weil sie Tieren in einer überaus vielfältigen Form als Lebensraum dienen.

Um Tiere insbesondere in ihrer Brutzeit zu schützen, ist es gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes verboten, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Bäume, Hecken und Gebüsche abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.

Allerdings lässt sich seit einigen Jahren bei vielen Vogelpopulationen ein verändertes Zugverhalten beobachten: Viele Kurz- und Mittelstreckler überwintern inzwischen – mutmaßlich aufgrund der veränderten klimatischen Bedingungen – in ihren heimischen Gebieten. Als Folge der globalen Erwärmung könnten in Zukunft weitere Vogelarten ihr Zug- und auch ihr Brutverhalten anpassen.

 

Anhänge

keine