21-2442

Baumfällarbeiten an Gewässern

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Letzte Beratung: 17.11.2021 Grün, Nachhaltigkeit, Umwelt, Verbraucherschutz, Wirtschaft und Digitalisierung Ö 6.3

Sachverhalt

Das Fachamt Management des öffentlichen Raums, Abschnitt Wasserwirtschaft, wird im Zeitraum vom 01.11.2021 bis 28.02.2022 Pflege- und Fällarbeiten an einigen Gewässerbäumen vornehmen. Alle Maßnahmen dienen der Gewährleistung der Verkehrssicherheit oder der Förderung von Jungbaumbeständen.

 

Folgende Arbeiten werden durchgeführt:

 

  1. Erlen auf Stock setzen

An fast allen Gewässern sind zahlreiche Erlen vom sogenannten Erlensterben durch  Phytophthora, einer Pilzerkrankung, betroffen, die in ganz Deutschland verbreitet ist. Aus Gründen der Verkehrssicherheit werden an den betroffenen Gewässern z.B. Geelebek/Hagendeel die erkrankten Erlen auf Stock gesetzt. Aus diesem sogenannten Stock treiben die Erlen wieder aus und regenerieren sich nach derzeitigem Kenntnisstand auch wieder. Im Zuge dieser Maßnahme werden u.a. zu dichte Jungerlenbestände etwas ausgelichtet, um den Bestand zu stärken.

 

  1. Ausbildung Kopfweiden

Entlang der Kollau werden südlich der Straße Niendorfer Gehege vorhandene Kopfweiden wieder zurückgeschnitten, um diesen wertvollen Bestand zu erhalten und ein Auseinanderbrechen zu verhindern. Dazu gehört auch, dass im Mündungsbereich Mühlenau/Kollau 2 Weiden neu als Kopfweiden ausgebildet werden, um die umsturzgefährdeten Bäume zu erhalten.

 

  1. Kronenpflege/sonstige Fällungen

Aus Gnden der Verkehrssicherung werden an einigen Bäumen u.a. an der Burgwedelau, Schippelsmoorgraben, Kollau und den Ohmoorgräben Totholz, bruchgefährdete Äste und die Stabilität des Baumes beeinträchtigende Äste (Kronenentlastungsschnitt) ausgeschnitten. Vereinzelt werden auch Bäume gefällt, die abgestorben sind und die Verkehrssicherheit mittelfristig gefährden. Die Fällungen werden so vorgenommen, dass wenn möglich ein 5-7 m hoher Stamm als sog. Spechtbaum stehen bleibt.

 

 

Ggf. kann es durch die Arbeiten zu kurzzeitigen Sperrungen von Wanderwegen kommen. Entsprechende Umleitungen werden dann ausgeschildert.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine 

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