21-1865

Baumaßnahme Holsteiner Chaussee – Aufgrund verzögerter Weiterleitung nachgereichte Stellungnahme entsprechend der benötigten Bearbeitungszeiten HA-Beschluss vom 14.01.2021 - Drs. 21-1597

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.04.2021
15.04.2021
Sachverhalt

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Zu 1:

Die vorliegende Planung hat das Ziel, auf der östlichen Straßenseite der Holsteiner Chaussee neue Anlagen für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende zu schaffen. Die westliche Straßenseite gehört nicht zum Planungs- und Aufgabenbereich dieser Maßnahme. Durch die Neuherstellung eines Radweges im Bereich der östlichen Nebenflächen werden sich zukünftig der Anteil des gegenläufigen Radverkehrs auf der westlichen Seite und damit potenzielle Konflikte deutlich reduzieren. Aus Sicht des LSBG hat die weiter nördlich geplante Schule am Ellerbeker Weg keinen unmittelbaren Einfluss auf das hier vorliegende Planungsgebiet. Auch sind in diesem Zusammenhang im Rahmen der Verschickungsverfahren keine Anforderungen durch die Träger öffentlicher Belange (TÖB) definiert worden. Da die Erweiterung des Gewerbegebietes noch nicht beschlossen ist und auch keine Prognose der hieraus entstehenden Mehrverkehre vorliegt, kann auch aus diesem Grund im Rahmen dieser Maßnahme keine Überplanung der Einmündung Flagentwiet stattfinden. Sollte sich in der Zukunft durch die Erweiterung des Gewerbegebietes eine entsprechende Notwendigkeit ergeben, müsste die Einmündung Flagentwiet im Zusammenhang mit einer gesonderten Maßnahme überplant werden. Diese wäre gegebenenfalls dann im Rahmen einer Erschließung abzuwickeln, eventuell auch unter Kostenbeteiligung des profitierenden Gewerbes.

 

Zu 2:

Da die Einmündung Flagentwiet nicht im Planungsbereich dieser Maßnahme liegt, hat die Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Verschickungsverfahren auch keine Überplanung oder Vollsignalisierung gefordert. Die geplante bedarfsgesteuerte Lichtsignalanlage auf Höhe der Einmündung Voßkamp dient voranging der gesicherten Querungsmöglichkeit des stadtauswärts fahrenden Radverkehrs, der ab Voßkamp nach Norden gegenläufig, also auf der linken Straßenseite der Holsteiner Chaussee freigegeben ist.

 

Zu 3:

Ein Ausbau der östlichen Nebenflächen bis zur Peter-Timm-Straße ist aktuell aufgrund der fehlenden Flächenverfügbarkeit nicht möglich. Es mangelt an ausreichend öffentlichem Grund. Bemühungen des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG), dem abzuhelfen, verliefen erfolglos.

 

Zu 4:

Die gesicherte Querungsmöglichkeit auf Höhe der Seniorenwohnanlage wird im Rahmen dieser Maßnahme umgesetzt.

 

Zu 5:

Die Notwendigkeit einer gesonderten Hinweisbeschilderung auf die neu geplante bedarfsgesteuerte Lichtsignalanlage wird mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abgestimmt.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

 

keine