Baumaßnahme Holsteiner Chaussee Aufgrund verzögerter Weiterleitung nachgereichte Stellungnahme entsprechend der benötigten Bearbeitungszeiten
Im Dezember 2020 erfolgte die Weiterleitung der 2. Verschickung zur Baumaßnahme an der Holsteiner Chaussee zwischen Oldesloer Straße und Voßkamp an die Abgeordneten der Bezirksversammlung mit Verzögerung. Die Frist zur Bearbeitung war daher nicht in einem realistischen Rahmen gegeben. Aufgrund der Verzögerung soll nun kurzfristig eine Stellungnahme nachgereicht werden.
Aufgrund der Gegebenheiten vor Ort, des bereits bestehenden Gewerbegebiets, einer möglicherweise geplanten Entwicklung des Gewerbegebiets Kulemannstieg sowie der neu entstehenden Campus-Stadtteilschule Schnelsen ergeben sich folgende Ergänzungen durch die ganzheitliche Betrachtung des westlichen und östlichen Fahrradweges und der Fußgängerkreuzungen, welche die vorliegende östliche Betrachtung ergänzen und erweitern sollen.
Die Kreuzung Flagentwiet / Holsteiner Chaussee verfügt auf der westlichen Seite über einen Radweg, der nicht durch eine Ampelanlage geschützt ist. Der genannte Radweg ist viel befahren, insbesondere auch von Schülerinnen und Schülern. Häufig kommt es an dieser Kreuzung zu einer Querung von Radfahrenden mit hoher Geschwindigkeit. Insbesondere Rechtsabbieger aus dem Flagentwiet haben jedoch eine eingeschränkte Sicht auf sich annähernde Fahrradfahrer und können von den sich schnell nähernden Fahrrädern überrascht werden. Ebenso wäre es denkbar, dass sich Fahrräder im toten Winkel der Linksabbieger oder Rechtsabbieger der Holsteiner Chaussee befinden. Da in unmittelbarer Nähe (Voßkamp und Seniorenwohnanlage) Ampelanlagen geplant sind, wird eine spätere Ausstattung der Kreuzung Flagentwiet vermutlich nicht mehr in Betracht kommen.
Durch den hohen LKW-Verkehr, den mit Sicherheit zunehmenden Verkehr durch Schülerinnen und Schüler sowie den möglicherweise zunehmenden „nicht-ortskundigen“ PKW-Verkehr durch Anlage eines Recyclinghofes im Gewerbegebiet Kulemannstieg erscheint diese Kreuzung mit einem weitaus höheren Gefahrenpotential als die Kreuzung Vosskamp/Holsteiner Chaussee, die zudem wenig frequentiert ist (und zudem eine deutlich bessere Sicht bietet, da sie entfernt von der Kurve liegt und dadurch deutlich sicherer auch ohne Ampelanlage gequert werden kann).
Zur Ampelanlage bei der Seniorenwohnanlage soll nochmals auf die Lage in einer Biegung hingewiesen werden. In der Vergangenheit kam es hier zu gefährlichen Verkehrssituationen durch kreuzende Senioren mit motorisierten Verkehrsteilnehmern, u.a. auch LKW-Verkehr. Durch die vorhandene Kurve war die Sicht der Senioren auf den Verkehr aus Bönningstedter Richtung eingeschränkt und die geringe Gehgeschwindigkeit führte dazu, dass durchaus Abbremsmanöver zum Schutz der Senioren erforderlich waren. Durch die geplante Ampelanlage scheint dies gut behoben. Allerdings sollte auf eine frühzeitige Kennzeichnung einer kommenden Ampelanlage und Seniorenquerungen mit ausreichend Abstand mittels Verkehrsbeschilderung hingewiesen werden, um bereits zu einer reduzierten Geschwindigkeit und erhöhter Vorsicht anzuregen und den entsprechenden Bremsweg bei der Ampellage nach der Rechtskurve zu ermöglichen.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, dem Hamburger Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer folgende Stellungnahme der Bezirksversammlung mit der Bitte um Berücksichtigung zu übermitteln.
Ines Schwarzarius, Gabor Gottlieb und SPD-Fraktion
Ali Hadji Mir Agha und Grüne-Fraktion
Rüdiger Kuhn und CDU-Fraktion
keine