Baugenehmigung und Abluftanlage am Eidelstedter Platz 5
27.05.2025
Lfd. Nr. 82 (22)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Armita Kazemi (SPD-Fraktion)
Baugenehmigung und Abluftanlage am Eidelstedter Platz 5
Die Anfrage wird vom Bezirksamt Eimsbüttel wie folgt beantwortet:
Sachverhalt:
Seit mehreren Monaten finden im ehemaligen Optikergeschäft am Eidelstedter Platz 5 Umbauarbeiten für den Imbiss „Eidel's Kebap“ statt. In diesem Zusammenhang wurde kürzlich eine auffällige Abluftkonstruktion auf dem Dach installiert (siehe beigefügtes Foto).
Die Konstruktion wirft Fragen zur baulichen Zulässigkeit, zur Sicherheit sowie zur Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorschriften auf. Eine Aufklärung erscheint aus Gründen der Transparenz und zur Wahrung der Interessen der Anwohnerschaft geboten.
Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:
Die Genehmigung wurde am 29.10.2024 erteilt. Zudem hat der Verbraucherschutz in einem Baugenehmigungsverfahren Stellung genommen.
Die Abluftanlage ist in der Ansicht dargestellt. Sie ist als Bauvorlage mit beantragt und wäre somit Bestandteil der Genehmigung.
Laut den Unterlagen wird die Abluftanlage nicht durch tragende Bauteile geführt.
Eine Statik für die Abluftanlage ist nicht erforderlich und wird somit nicht geprüft. Technische Anlagen wären nach Anlage 2 HBauO verfahrensfrei.
a) Falls ja, wurde eine statische Berechnung vorgelegt?
Siehe Ziffer 3.
b) Wurde diese durch das Bezirksamt oder eine andere zuständige Stelle geprüft?
Siehe Ziffer 3.
Der Bauprüfabteilung und dem Verbraucherschutz liegen keine Beschwerden vor.
Quellennachweis: Eigenbild SPD
ohne
keine
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