21-1495

Autoreisezuganlage Hamburg-Eidelstedt begrünen Drs. 21-1393, Beschluss der BV vom 29.10.2020

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
17.12.2020
Sachverhalt

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt auf der Grundlage von Auskünften der der Deutschen Bahn AG (DB AG) wie folgt Stellung:

 

Zu 1. a-d:

Die Autoreisezuganlage und das Servicegebäude sind nicht durchgängig, sondern in den Zeitfenstern rund um die Ankunftszeiten am Morgen und den Abfahrtzeiten am Abend geöffnet.

 

Die Planung des Servicegebäudes erfolgt entsprechend der gültigen Gesetze und Verordnungen, auch in Bezug auf den Energiehaushalt.

 

 

Zu 1. e:

Sofern dritte Anbieter eine Errichtung von Elektroladestationen wünschen, können entsprechende Vereinbarungen getroffen werden.

 

Die Autoreisezuganlage wird den geltenden Gesetzen entsprechend barrierefrei gestaltet.

 

Das geplante Parkdeck in der oberen Ebene dient als Ersatz des derzeitigen Mitarbeiterparkplatzes und wird rund um die Uhr ausschließlich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ICE-Werkes genutzt. Eine andere Nutzung ist auf DB AG-Gelände nicht möglich.

 

Die DB AG geht davon aus, dass Reisende ohne Kraftfahrzeug den neuen Bahnhof Hamburg-Altona, Bahnhof Dammtor oder den Hauptbahnhof für einen Zustieg nutzen werden.

 

Der DB AG ist bekannt, dass die Eisenbahnverkehrsunternehmen den neuen Bahnhof Hamburg-Altona anfahren werden.

 

 

Zu 1.f.:

Der Bahnsteig wird durch die spezielle Nutzung als Autozug-Terminal relativ schwach frequentiert. Wartezeiten auf dem Bahnsteig entstehen für die Kundinnen und Kunden nicht, da die Reisezüge schon zeitlich parallel zur Autoverladung bereitstehen. Zum wettergeschützten Warten dient das Servicegebäude.

 

 

Zu 2.:

Die DB AG steht zur Vorstellung des Projektes nach Einladung zur Verfügung.

 

Anhänge

keine