21-0417

Ausweitung Tempo 30 Wördemanns Weg Drs. 21-0154 - BV-Beschluss vom 26.09.2019

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

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28.11.2019
Sachverhalt

 

Im Einvernehmen mit dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat (PK) 27 nimmt die Verkehrs-direktion wie folgt Stellung:

Im November 2017 hat die Verkehrsdirektion (VD) 51 zu einem gleichlautenden Beschluss eine Prüfung der Verkehrssituation im Wördemanns Weg vorgenommen und im Ergebnis festgestellt, dass die Ausweitung der bereits vorhandenen Tempo 30-Strecke abzulehnen ist.

Grundsätzlich hat sich nach hiesiger erneuter Analyse an der Verkehrssituation aktuell nichts verändert. Weiterhin ist die Unfalllage unauffällig, Hinweise auf Sicherheitsdefizite oder erhöhte Fahrgeschwindigkeiten liegen nicht vor.

Ergänzend zur damaligen Stellungnahme konnte nun auch der Wördemanns Weg hinsichtlich der dort ansässigen sozialen Einrichtungen (ev. KiTa Alten Eichen und Tagespflege Alten Eichen Stellingen) geprüft werden. Gemäß der Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszei-chen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) vom 30.04.2018 ist festgelegt worden, wann strecken-bezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet werden dürfen bzw. sie ausgeschlos-sen sind. Punkt 4 der Richtlinie führt dazu aus:

 

Der Anordnung von Tempo 30-Strecken auf Straßen mit Buslinien des ÖPNV steht grundsätzlich nichts entgegen. Belange des ÖPNV sind im Rahmen der Gesamtabwägung aber zu berücksich-tigen, wenn eine Busdichte von mindestens sechs Fahrten innerhalb einer Stunde in einer Fahrt-richtung in der Hauptverkehrszeit (7 – 8 Uhr) vorliegt. Dies kann sowohl durch eine einzelne Bus-linie bedingt sein, aber auch durch die Summe mehrerer Buslinien. In diesem Fall wird wegen der negativen Auswirkungen zum

 

Erhalt der Attraktivität und Förderung des ÖPNV

 

Betriebliche Nachteile durch erhöhte Kosten bei Einsatz zusätzlich notwendiger Fahrzeuge

 

 

 

Gewährleistung zum Erreichen der Anschlüsseauf die Anordnung einer Tempo 30-Strecke grundsätzlich verzichtet. Damit wird auch der VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43 „Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“ Ab-schnitt I Ziffer 2 entsprochen, wonach der Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist (Randnummer 5). Sofern im Einzelfall aufgrund örtlicher Gege-benheiten trotz o. a. vorliegender Indikatoren keine Beeinträchtigung einer Buslinie zu erwarten ist, kann in Ausnahmefällen eine Tempo 30-Strecke angeordnet werden. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn die Buslinie auf Höhe der Einrichtung abbiegt und die Länge der Tempo 30-Strecke dies berücksichtigt.

 

Aufgrund der dort verkehrenden Buslinien 181 und 281 ist die Einführung einer Tempo 30 – Strecke gemäß der o.g. Hamburger Richtlinie nicht möglich.

Weiterhin führt Punkt 6 der Richtlinie aus:

Die Einrichtung muss mit einem direkten Zugang zur Straße ausgestattet sein. Die streckenbe-zogene Geschwindigkeitsbegrenzung sollte unabhängig von der postalischen Anschrift der Ein-richtung in erster Linie auf die tatsächlich benutzten und vom Einrichtungsträger zur Verfügung gestellten Eingänge für Fußgänger und Radfahrende erstrecken.

Die ansässige Kita im Wördemanns Weg 19 hat ihren Zugang in der Vogt-Kölln-Straße und die Tagespflege im Wördemanns Weg 23 befindet sich auf einem großen, befahrbaren Hinterhof. Auch hier ist die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke somit ausgeschlossen.

Die nunmehr geforderte ganztägige Reduzierung im gesamten Wördemanns Weg, mithin also die Ausweisung einer weiteren Tempo 30-Zone liegt im Zuständigkeitsbereich der BWVI. Grund-sätzlich verschließt sich weder die Verkehrsdirektion noch das zuständige PK 27 dieser Forde-rung. Jedoch ist eine Umsetzung nur mit entsprechenden Umbaumaßnahmen z.B. mit Neuord-nung des ruhenden Verkehrs, Abbau von Lichtsignalanlagen etc. sinnvoll.

Hinzuweisen ist auf den Umstand, dass seitens des Bezirks Eimsbüttel (E/MR) für 2020 der Aus-bau der Veloroute 2 im Wördemanns Weg avisiert ist. Hier sollen im Abschnitt von Gazellenkamp bis Imbekstieg beidseitig Schutzstreifen für Radfahrende markiert werden, die Gehwege beidsei-tig verbreitert und der jetzt vorhandene bauliche Radweg entfernt werden.

In 30 km/h – Zonen sind weder Schutz- noch Radfahrstreifen vorgesehen, Radfahrende sollen die Fahrbahn benutzen. Insofern steht der Beschluss der Bezirksversammlung im Widerspruch zur derzeitigen Planung über den Ausbau des Wördemanns Wegs des Bezirksamtes Eimsbüttel.

 

Anhänge

keine