21-0980

Ausschussbefassung mit Bebauungsplanthemen in der Sommerpause

Beschlussempfehlung Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.05.2020
Ö 11.1
Sachverhalt

 

Gemäß § 22 der Geschäftsordnung für die Bezirksversammlung Eimsbüttel sind verschiedene Aufgaben, die die Bauleitplanung, die sonstige städtebauliche Planung und die Landschaftsplanung betreffen, von der Bezirksversammlung auf den Stadtplanungsausschuss übertragen worden. Der Stadtplanungsausschuss wird seine letzte Sitzung vor der Sommerpause voraussichtlich am 23. Juni 2020 haben und danach bis zum 18. August 2020 eine längere Pause machen (siehe Terminplan).

Um auch in dieser Zeit zum Beispiel laufende Bebauungsplanverfahren weiter bearbeiten zu können, kann trotzdem eine Ausschussbefassung erforderlich werden. Es ist daher notwendig, dass die Bezirksversammlung die nach § 22 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung an den Stadtplanungsausschuss übertragenen Aufgaben für die Zeit der Sommerpause auf den Hauptausschuss überträgt.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung überträgt die nach § 22 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung festgelegten Aufgaben des Stadtplanungsausschusses für die Zeit der Sommerpause gemäß § 15 (2) Satz 2 Bezirksverwaltungsgesetz auf den Hauptausschuss.

 

Anhänge

keine