20-2316

Ausschussbefassung mit Bebauungsplanthemen in der Sommerpause

Beschlussempfehlung Verwaltung

Sachverhalt

 

Gemäß § 22 der Geschäftsordnung für die Bezirksversammlung Eimsbüttel sind verschiedene Aufgaben, die die Bauleitplanung, die sonstige städtebauliche Planung und die Landschaftspla-nung betreffen, von der Bezirksversammlung auf den Stadtplanungsausschuss übertragen wor-den. Der Stadtplanungsausschuss wird seine letzte Sitzung vor der Sommerpause am 04.07.17 haben und danach bis September eine längere Pause machen (siehe Terminplan).

Um auch in dieser Zeit zum Beispiel laufende Bebauungsplanverfahren weiter bearbeiten zu können, kann trotzdem eine Ausschussbefassung erforderlich werden. Es ist daher notwendig, dass die Bezirksversammlung die nach § 22 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung an den Stadtplanungsausschuss übertragenen Aufgaben für die Zeit der Sommerpause auf den Hauptausschuss überträgt.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung überträgt die nach § 22 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung festgelegten Aufgaben des Stadtplanungsausschusses für die Zeit der Sommerpause gemäß § 15 (2) Satz 2 Bezirksverwaltungsgesetz auf den Hauptausschuss.

 

Anhänge

keine