Ausschilderung der öffentlichen Toiletten im Stadtteil Eimsbüttel Drs. 21-3985, Beschluss der BV vom 12.10.2023
Letzte Beratung: 14.12.2023 Bezirksversammlung Ö 5.1
die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Bei den im Antrag genannten öffentlichen WC-Anlagen handelt es sich um drei Kiosk-WC und eine Hochbahn-Toilettenanlage. Kiosk-WC-Anlagen sind ein Sammelbegriff insbesondere für Kioske, Eiscafés, Cafés, kleine Imbisse, in denen der Betrieb der im Gebäude befindlichen öffentlichen Toilette Bestandteil der Kiosk-Pacht / des zugrundeliegenden Gewerbemietvertrages ist.
Alle vier öffentlichen Toilettenanlagen sind in beiden genannten Toilettenfindern verfügbar und befinden sich in der Zuständigkeit der SRH.
Im Einzelnen sind dies:
• Kiosk-WC Eimsbütteler Park / Am Weiher (in einem Café, ganztätig geöffnet, barrierefrei, kostenpflichtig) - Im Gehölz ggü. Nr. 7 (im Kiosk gelegen)
• Kiosk-WC Bismarckstraße / Osterstraße (in einem Eiscafé, Schlüsselanforderung, nicht barrierefrei, nur während der Öffnungszeiten im Sommer benutzbar)
• Hochbahn-WC U-Bahn Schlump, (im Bahnhof, ganztätig, barrierefrei)
• Kiosk-WC Hartwig-Hesse-Straße Nr. 1 (in einer Gaststätte, nur während der Öffnungszeiten benutzbar) - Else-Rauch-Platz Nr. 1 (auf Höhe des Spielplatzes)
Eine Ausschilderung im Stadtbild von Kiosk-WC-Anlagen, bei denen Betrieb und Verfügbarkeit der Toilette an die Öffnungszeit der Gastronomie gekoppelt sind, erfolgt regelhaft nicht. Die Anlagen sollen aber – durch eine einheitliche Beschilderung an den Gebäuden – möglichst gut als öffentliche Toilette wahrnehmbar sein. Hier wird die SRH vor Ort den Stand der Beschilderung an den Objekten prüfen und bedarfsgerecht anpassen.
Die WC-Anlage am Schlump wird von der Hochbahn instandgehalten und betrieben. Die Be- und Ausschilderung dieses WC ist nach bereits Ende 2021 erfolgter Bestandsaufnahme durch die HVV-Haltestellenkoordinatoren nach gemeinsamer Einschätzung von HVV, BUKEA und SRH ausreichend.
Die SRH gibt umgehend alle ihr vorliegenden Informationen zu Defekten und Schäden an dieser Anlage mit der Bitte um sofortige Reparatur an die Hochbahn weiter. Monatliche Qualitätskontrollen an allen öffentlichen Toiletten stellen sicher, dass die Reparaturen auch ausgeführt wurden und diese Defekte nicht dauerhaft vorhanden sind. Leider sind an einigen Standorten immer wiederkehrende Schäden durch Vandalismus festzustellen, so dass fälschlicherweise der Eindruck einer dauerhaften Störung entstehen kann.
Die Toilette im Hamburg-Haus ist in Abgrenzung zu o.g. WC-Anlagen eine öffentlich zugängliche Toilette und befindet sich nicht in der Zuständigkeit der SRH bzw. der BUKEA. Öffentlich zugängliche Toiletten, d.h. WC-Anlagen in öffentlichen Gebäuden, etwa Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), Veranstaltungsstätten oder Einkaufszentren, werden regelhaft nicht im öffentlichen Raum ausgeschildert.
Zur Ausschilderung der öffentlichen Toiletten insgesamt haben BUKEA und SRH nach einem erfolgreich abgeschlossenen Pilotbereich bereits weitere Standorte nach dem neu entwickelten Beschilderungskonzept besser auffindbar gemacht und befinden sich aktuell im Dialog mit Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und den bezirklichen Dienststellen, um – eine Finanzierbarkeit vorausgesetzt – auch flächendeckend die öffentlichen WC-Anlagen der FHH auszuschildern.
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Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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