20-2203

Ausrichtung des Interkulturellen Forums - Initiativen stärken

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

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Drucksache

Ergebnis

SAIGG (Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNE)

24.01.2017

9.1

20-2034

vertagt

dito

21.02.2017

11

dito

vertagt

(Antrag der Fraktionen von SPD, GRÜNE und CDU)

28.03.2017

11.1

dito

einstimmig beschlossen

 

Das Interkulturelle Forum Eimsbüttel bietet die Möglichkeit, lokale Akteure mit der Bezirkspolitik an einen Tisch zu bringen, um aktuelle Themen des Integrationskonzepts und weitere für den Bezirk relevante Integrationsfragen zu debattieren. In den vergangenen Jahren konnten so neue Impulse für die bezirkliche Integrationsarbeit gesetzt werden. Darüber hinaus ist es gelungen, Migrantenselbstorganisationen (MSO), interkulturelle Vereine und Initiativen zentral an Entscheidungsprozessen zu beteiligen und ihnen so ein starkes Gewicht zu geben.

Da jedoch die Themen des Forums bislang einseitig durch den Fachausschuss festgelegt wurden, bestand keine Gleichberechtigung zwischen Politik und Organisationen. Indem die Ausrichtung des Interkulturellen Forums an eine MSO, einen interkulturellen Verein oder eine Initiative vergeben würde, erhielten die Akteure die Gelegenheit, eigene Themen zu setzen und in Zusammenarbeit mit der Politik auszugestalten.

Die Auswahl der ausrichtenden Organisation sollte der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Integration, Gleichstellung und Gesundheit vornehmen. Die finanzielle Ausgestaltung könnte vor der Vergabe beispielsweise durch einen Antrag auf Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit gewähr­leistet werden.

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Integration, Gleichstellung und Gesundheit wird beauftragt, die Ausrichtung des Interkulturellen Forums an eine Migrantenselbstorganisation, einen interkulturellen Verein oder Initiative, die im Bezirk tätig ist, zu vergeben. Die Vergabe des Forums wird durch den Ausschuss begleitet. Vorbereitung und Durchführung des Forums werden mit dem Ausschuss, bzw. einer eingesetzten Arbeitsgruppe des Ausschusses, in enger Abstimmung erfolgen.

 

Anhänge

keine

 

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