21-0025

Ausbau des StadtRads auch in den äußeren Stadtteilen Drs.20-3558, Beschluss der BV 25.04.2019

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

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20.06.2019
Sachverhalt

Mit dem Beschluss werden das Bezirksamt und die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) darum gebeten, sich im Planungs- und Realisierungsprozess für neue StadtRAD-Stationen im Bezirk Eimsbüttel, insbesondere auch in den äußeren Stadtteilen, für die zeitnahe Realisierung der vorgeschlagenen Standorte einzusetzen.

 

Die BWVI ist federführend für die Planung und Realisierung neuer StadtRAD-Stationen zuständig. Sie ist hierbei auf die Kooperation des Bezirksamts sowie weiterer zu beteiligender Stellen angewiesen. Die BWVI ist bestrebt, die geplanten neuen StadtRAD-Stationen, insbesondere auch in den äußeren Stadtteilen, zeitnah zu realisieren.

 

Wie vom Referenten der BWVI in der Sitzung des Ausschusses für Verkehr der Bezirksversammlung Eimsbüttel am 20. März 2019 erläutert, ist die Bestimmung und Bereitstellung der Stationsflächen ein aufwändiger Teil der Umsetzung von StadtRAD-Stationen. Zunächst wird eine Vorauswahl von Flächen für die Ortsbegehungen mit Vertreterinnen und Vertretern mehrerer Dienststellen getroffen. Flächenvorschläge des Bezirksamts oder anderer Stellen sind hilfreich, um das Verfahren zu beschleunigen.

 

Die einzuladenden Dienst­stellen sind üblicherweise: das Bezirksamt (Tiefbau, Stadtgrün, Wegewart, Stadtplanung), die Polizei, bei Schnellbahnhaltestellen auch die Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) und P+R Betriebsgesellschaft mbH (P+R) (als Schnittstelle zu Bike+Ride), in Einzelfällen auch das Denkmalschutzamt und ggf. private Flächeneigentümerinnen und -eigentümer sowie die StadtRAD-Betreiberfirma DB Connect.

 

 

Die Festlegung auf eine Fläche erfolgt im Konsens. Die Fläche muss den funktionalen Anforderungen des StadtRAD-Betriebs entsprechen und darf ein vertretbares Maß beim Flächenherrichtungsaufwand nicht übersteigen. Darüber hinaus bedarf es einer intensiven Abwägung zwischen Parkplatz- oder Grünflächen, stadtgestalterischen und denkmal­pflegerischen Aspekten.

 

Daran anschließend folgt die Stationsplanung durch DB Connect und die finale Abstimmung. Auf Grundlage des abgestimmten Lageplans wird die Sondernutzungs­genehmigung vom Bezirksamt erteilt. Der Stationsaufbau dauert in der Regel nur wenige Tage, danach wird die Freischaltung der Stromzuführung durch Stromnetz Hamburg durchgeführt.

 

Zu den geplanten Standorten im Bezirk Eimsbüttel einschl. dessen äußerer Stadtteile wird auf die Präsentation vom 20. März 2019 im Ausschuss für Verkehr verwiesen.

Ziel ist, die Standorte Eidelstedter Platz und S-Bahn-Haltestelle Elbgaustraße im Jahr 2019 zu realisieren. Beim Eidelstedter Platz wird derzeit eine Kooperation mit dem Eidelstedt-Center geprüft. Darüber hinaus wird derzeit geprüft, ob an der AKN-Haltestelle Schnelsen kurzfristig eine StadtRAD-Station im Zuge der laufenden Baumaßnahmen für die Bike+Ride-Anlagen integriert werden kann. Eine neue Kooperation ergibt sich zudem im Bereich Friedrich-Ebert-Straße / Max-Zelck-Straße beim Neubau des Kirchenkreiszentrums Hamburg. Weitere Stationen folgen in den Jahren 2020 bis 2022.

 

Zu berücksichtigen ist, dass Erweiterungen des StadtRAD-Systems in allen Bezirken und in vielen äußeren Stadtteilen geplant sind. Daher erfolgt eine Gleichbehandlung aller Bezirke.

 

Anhänge

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