20-2905

Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter am Verwaltungsgericht sowie am Oberverwaltungsgericht Hamburg

Beschlussempfehlung Verwaltung

Sachverhalt

Die Bezirksämter haben bis zum 30. April 2018 die Vorschlagslisten für die Amtsperiode 2019 bis 2023 aufzustellen und an die Präsidenten des Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichts zu übersenden.

 

Das Bezirksamt Eimsbüttel hat Personen, die nach den gesetzlichen Kriterien der Verwaltungsgerichtsordnung in der Lage sind, das ehrenamtliche Verwaltungsrichteramt auszuüben, vorzuschlagen.

 

Gemäß Schreiben der Justizbehörde vom 25. Oktober 2017 sind vom Bezirksamt Eimsbüttel

 

  • für das Verwaltungsgericht 78 Personen,
  • für das Oberverwaltungsgericht 14 Personen,

 

vorzuschlagen bzw. in die entsprechenden Vorschlagslisten aufzunehmen.

 

In den Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter sowie Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Der ehrenamtliche Richter muss nach §20 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) das 25. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben. Darüber hinaus sind gemäß §§ 21 bis 24 der VwGO bestimmte Personen unfähig zum Amt eines ehrenamtlichen Richters oder dürfen nicht in das Amt eines ehrenamtlichen Richters berufen werden.

 

Die Wahlgeschäftsstelle Eimsbüttel hat durch Bekanntgabe in den lokalen Medien, den regionalen Sportvereinen und sozialen Trägern, diversen Aushängen, bei der Freiwilligen-Börse Aktivoli und im Internet für das Schöffenamt geworben. Darüber hinaus wurden aufgrund unzureichender Freiwilligenmeldungen 3.000 Personen aus einer Stichprobe aus dem Melderegister angeschrieben und gebeten, sich für die Übernahme dieses Ehrenamtes und des Schöffenamtes bereit zu erklären.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist nach §28 VwGO die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Bezirksversammlung, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.

 

Anhänge

Vorschlagslisten für das Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht (nicht-öffentlich; vertraulich)  

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