20-2037

Antrag des Mehrgenerationenhauses Nachbarschatz, Amandastr. 58, 20357 Hamburg, auf Unterstützung durch die Vertretungskörperschaft des Bezirks Eimsbüttel im Rahmen des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Beschlussempfehlung Verwaltung

Sachverhalt

Im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus des Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert der Bund von 2017 bis 2020 kommunale oder freie Träger dabei, ein Mehrgenerationenhaus zu betreiben und dessen demografisches Profil entsprechend den lokalen Bedarfen zu schärfen. Durch eine flexible und sozialraumorientierte Ausrichtung sollen die Mehrgenerationenhäuser gemeinsam mit den Kommunen den sozialen Zusammenhalt aller Bevölkerungsgruppen weiter stärken.

Unter Berücksichtigung der identifizierten Bedarfe im räumlichen Wirkungsgebiet – im Fall eines freien Trägers in Abstimmung mit der Kommune – entwickelt ein Mehrgenerationenhaus passgenaue und bedarfsgerechte Angebote innerhalb eines oder mehrerer Handlungsfelder, die sich aus der demografischen Entwicklung und einem sozialräumlichen Ansatz ergeben.

Im Sinne der Nr. 1.4 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), erklärt die kofinanzierende Gebietskörperschaft, hier das Bezirksamt Eimsbüttel, dass die mit der Kofinanzierung in Höhe von 10.000 € finanzierte Maßnahme des Mehrgenerationenhauses Nachbarschatz, welches durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 5.10.2016 in den Doppelhaushalt 2017/2018 eingeflossen ist, ausschließlich der Umsetzung des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus des BMFSFJ entsprechend der Förderrichtlinie vom 18.04.2016 dient.     

Eine Förderung des Mehrgenerationenhauses Nachbarschatz ist für die gesamte Laufzeit des Bundesprogramms des BMFSFJ bis Ende 2020 beabsichtigt.

 

Petitum/Beschluss

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung Eimsbüttel den weiteren Bestand  und Betrieb des Mehrgenerationenhauses Nachbarschatz als Bestandteil der kommunalen Planungen zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung für den Zeitraum 01.01.2017- 31.12.2020 zu unterstützen.

 

Anhänge

keine